Keine mutmaßliche Einwilligung bei E-Mail-Werbung

Captain Picard

Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84048
Nach der Einführung eines gesetzlichen Spam-Verbots 2004 hielt sich
bei Versendern von Werbe-E-Mail noch jahrelang die Vorstellung, ähnlich wie bei
Telefonanrufen sei auch bei elektronischer Post die Zusendung von Werbung
dann zulässig, wenn ein Interesse des Empfängers vermutet werden könne. Mit
seinem Urteil vom September 2006 (Az. 3 U 363/05) setzt nun das
Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einen Schlussstrich unter diesen Irrglauben.
 
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