Kein Zahlungsanspruch bei manipulierten 0190-Sperren

Captain Picard

Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/50976

Sobald Firmen durch externe Dienstleister ihre Telefonanlage mit 0190-Rufnummersperren ausstatten lassen und es dennoch zu derartigen Verbindungen kommt, müssen die Unternehmen nicht zahlen. Das hat nunmehr das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. Nach Auffassung des hessischen Richters gilt Gleiches auch, wenn ein Mitarbeiter die Sperren manipuliert. In diesem Fall sei der Beschäftigte einem Einbrecher gleichzustellen.
Das Urteil der zweiten Instanz geht auf die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz vom 2.9 2003
zurück. Wann der ursprüngliche Prozeßbeginn war, kann ich im Moment nicht finden ,
geht aber mit Sicherheit noch ein Jahr zurück

ich hab gerade bei Heise eine fast gleichlautende Meldung gefunden , ich versteh im Moment den
Zusammenhang nicht , bzw warum das jetzt als neu verkauft wird....
das Urteil ist genau das vom 19.4 2004
http://www.heise.de/newsticker/meldung/46805

cp
 
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