Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt keinen wirksamen Vertrag ab und muss deshalb auch nicht bezahlen. Das hat das Amtsgericht Leipzig (Beschluss v. 03.02.2010 - Az. 118 C 10105/09) festgestellt.
Gericht: Kein Vertragsschluss bei outlets.de: computerbetrug.de und dialerschutz.de