Kein deutscher Vertretungsberechtigter mehr nötig?

Captain Picard schrieb:
was ist daran so verblüffend? es gibt Tausende von Dialern in der RegTP Datenbank , die auf
ausländische Betreiber registriert sind ....

cp

Aber einen deutschen Vertretungsberechtigen gab es immer. Zwecks Postzustellung. Rechte Spalte.

Molle
 
@Molle

Gib das doch mal an Intexus weiter. Die Firma erklärt ja immer wieder, sie gehe massiv gegen Mitbewerber vor, die sich nicht an die Regeln halten. Vertreter des Unternehmens lesen auch regelmäßig im Forum mit.
 
die RegTP hat schon vor Monaten auf eine entsprechende Anfrage geantwortet, dass dies zwar in der Verfügung stehe, aber nicht angewandt werde.
RegTP schrieb:
Auszug aus der Amtsblatt-Verfügung 54/2003:
"D. Ablauf des Verfahrens zur Registrierung ...
III. Anträge von Antragstellern mit einer Auslandsadresse, bei denen kein Empfangsbevollmächtigter
mit einer ladungsfähigen Anschrift im Inland angegeben ist, werden
nicht berücksichtigt. Der Antragsteller wird hierüber informiert."

Es ist möglich, dass ein Antragsteller (also Inhaber der Rufnummer) seinen Sitz im Ausland hat und auch der Vertretungsberechtigte (Regel: Geschäftsführer) ebenfalls im Ausland sitzt. Andere Regelungen hätten meiner Meinung nach auch keinen Bestand vor europäischen Gerichten. Der o.g. Auszug bedeutet also, dass nur Anträge nicht berücksichtigt werden können, die nicht zugestellt werden können!
Damals ging es um einen acontidialer und parallel um einen der Bingener Dialer (090090000928) und aconti-Dialer unter 090090000474.

Manchmal stehen da aber auch deutsche Adressen, an die deutsche Amtsgerichte vergeblich Post zuzustellen versucht haben. Aber das, tststs, war eine andere Geschichte ;)
 
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