Karibik-[] durch Matlock Business Corp

A

Anonymous

Hallo,

Ich habe in einem ähnlichen Dialer-[]fall, der sich gegen mich richtete - Beteilgte: (Telekom/EeasyBilling/Matlock Corp.) gegen eine Gebührenforderung der Telekom bezgl. der Benutzung der MWNR. 009009000261 Wiederspruch eingelegt. Es handelt sich um einen Betrag i. H. ca. 60 Euro. Das unmögliche an der o.a. Nutzung der Mehrwertnummer ist, dass ich für eine 1,11 minutenlange Verbindung 25.- Euro bezahlen soll. Also für eine Nullleistung (denn der Aufbau und die Einwahl dauert ja schon länger) wird eine Gebühr von 25 Euro fällig. Nicht zu fassen ist auch die Tatsache, dass diese Verbindungen als sogenannte Blockverbindung deklariert ist und rechtlich über die Regulierungsbehörde auf ein gesundes Fundament gestellt wurde. Heute erhielt ich die Antwort auf mein Wiederspruch von der Telekom mit folgenden blumigen Worten:

Zitat : "Seitens der deutschen Telekom werden alle Möglichkeiten ausgeschöpt, um im Sinne unserer Kunden einen optimalen Verbraucherschutz sicherzustellen". Aha! das heißt ... für 1,11 Sekunden
0-Leistung und 25 Euro Kosten, selbstinstallierende, sebstständig löschende Dialer, selbsaufbauende Verbindungen, Spuren verwischende nicht beweisbare Anwählprogramme.
Zitat weiter: " Hierzu wird bereits vor Vertragsabschluß mit dem jeweiligen Inhaltsanbieter (Easy Billing und Matlock Corp in Mittelamerika) über eine 0900 Rufnummer die Seriosität seines Angebotes (Pornografischer Inhalt, Dialer die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen) durch Deutsche Telekom geprüft". Aha! - was ist denn hier geprüft worden und von wem?
Hier geht's weiter....
Es folgt dann ein weiteres Bla Bla Bla ... wie z. B. Zitat: "Erhalten wir ... Hinweise die an der Seriosität des Angebotes zweifeln lassen, gehen wir diesen Umständen umgehend und ausführlich nach. Wird ein Vertragsvertoß festgestellt, werden die Angebote unsrerseits abgemahnt bzw. gekündigt und abgeschaltet".
Dementsprechend haben wir Ihren Sachverhalt sorfältig geprüft ( es waren in meinem Wiederspruchsbescheid ca. 5 Punkte vorgetragen worden) ...usw. Wir fordern Sie daher zur Zahlung des noch ausstehenden Betrages auf". Zitat Ende.
In diesem Schreiben waren leider keine Anhaltspunkte der Prüfung zu erkennen und es wurden auch keine Antworten auf meinen Sachverhalt gegeben.
Als weiterer Sachverhalt gehörte auch die Klärung, warum ich um Zeitpunkt 00:25:34 am Tag mx diese MWNR benutzt haben soll, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt meinen Computer nicht eingeschaltet hatte.
In meinen Login / Logout - Dateien war dieses Datum und die UHRZEIT
nicht protokolliert.
Aslo kann diese Verbindung nicht von meinem Computer aus aufgebaut worden sein. Dies lässt den Schluss zu, dass in den entsprechenden Datenbanken mit den Verbindungsdaten der Telekom - hier in meinem Fall - zu meinen Ungunsten manipuliert wurde.

Als nächstes werde ich Strafanzeige gegen die Telekom als Rechnungssteller und gegen Easy Billing(Matlock Business Corp.) als Dienstanbieter erstatten, um der Sache mehr Nachdruck zu veleihen.

Ich würde es bergüßen, wenn ich juristische Hilfestellungen erhalten würde.
Ebenfalls würde ich mich auch über Anworten von Geschädigten freuen, die sich dieses Unrecht auch nicht gefallen lassen wollen und eine groß angelegte [] verhindern möchten.

Wir sollten alle gegen diese Online-[] etwas tun, denn ein kleiner Ladendiebstahl wird ja auch bestraft!

Vielen Dank.

Ich werde weiter in diesem Forum über den Verlauf informieren. :argue: 0:-) [/b][/url]

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Ein "guter" Beitrag

Ich glaube ein wenig Sachlichkeit würde dir gut tun. Welche Falle meinst du denn? Ich kann mir schon denken, welche Angaben du meinst - Aber in deinen Beitrag kann ich weder Sinn noch einen Inhalt erkennen. Leider wieder eine Nullleistung - das kommt mir doch bekannt vor?

In der Hoffnung auf bessere Beiträge. :D
 
MatlockOnline schrieb:
Ich würde es bergüßen, wenn ich juristische Hilfestellungen erhalten würde.

Juristische Hilfestellung , die über den Rahmen allgemeiner Hinweise hinausgeht,
die in umfangreicher Form im Rechtsforum zur Verfügung steht und der persönlichen
Erfahrungsberichte der Betroffenen wäre unzulässige Einzelfallrechtsberatung.

tf
 
MatlockOnline schrieb:
Ich habe in einem ähnlichen Dialer-[]fall, der sich gegen mich richtete - Beteilgte: (Telekom/EeasyBilling/Matlock Corp.) gegen eine Gebührenforderung der Telekom bezgl. der Benutzung der MWNR. 009009000261 Wiederspruch eingelegt. Es handelt sich um einen Betrag i. H. ca. 60 Euro. Das unmögliche an der o.a. Nutzung der Mehrwertnummer ist, dass ich für eine 1,11 minutenlange Verbindung 25.- Euro bezahlen soll.

Eine wegen Betrugs strafbare Handlung scheidet wohl aus, wenn bei Dir nicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Irrtum erregt wurde, der Dich zu einer direkten(!) Vermoegensverfuegung an den Betrueger veranlasst hat. Und wenn irgendein Unternehmer Dir als Verbraucher eine unbestellte Dienstleistung erbringt, dann fuehrt das schlicht dazu, dass er keinen irgendwie gearteten Anspruch (= das Recht, von einem anderen ein Tun - etwa die Zahlung eines Betrags x - oder Unterlassen fordern zu koennen) hat ....

Durch die ... Erbringung unbestellter ... Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet, § 241a BGB

..... den er folglich auch nicht an irgendeinen anderen (z.B. an seinen Mehrwertnummern-Vermieter, an einen Verbindungsnetzbetreiber, an einen Anschlussnetzbetreiber, an ein Inkassounternehmen usw.) wirksam abtreten kann:

Eine Forderung kann .... durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). § 398 BGB

Ausnahmsweise wuerde bei Zusendung unbestellter Waren bzw. der Erbringung unbestellter Dienste ein Anspruch (etwa wenigstens auf Herausgabe des Werts der empfangenen (Dienst-)Leistungen, wenn schon -mangels Vertrag- der unbestellt Leistenden kein vertragliche Verguetungsanspruch geltend gemacht werden kann) dann nicht ausgeschlossen sein, falls Du bei Anwendung der ueblichen Sorgfalt haettest erkennen muessen, dass der unbestellt dienstleistende Unternehmer dies in der irrigen Vorstellung tut, Du habest seine Leistung bestellt.

Nun hat der BGH juengst entschieden, dass einen Verbraucher (oder nicht einmal einen gewerblichen Anschlussinhaber?) keine Obliegenheit dahingehend trifft, sich vor unverlangten Dialern zu schuetzen. Damit liesse sich dann argumentieren, dass bei unverlangter, heimlicher dialerveranlasster Einwahl keine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, falls der Mehrwert-Diensteerbringer daraufhin sein "Dienste" in einer (vom Anschlussinhaber weder erkannten, noch zu erkennenden) Vorstellung einer vom Anschlussinhaber gewollten Bestellung erbracht haben will.

Heute erhielt ich die Antwort auf mein Wiederspruch von der Telekom mit folgenden blumigen Worten:

Womit begruendet die Telekom ueberhaupt ihr Recht, diese Forderung gegen Dich richten zu koennen?

Behauptet sie, den verguetungsanspruchsbegruenden "Mehrwert-Dienst" (Beratung, Gespraeche, Unterhaltung, Auskunft, Informationsaustausch usw.) als veranwortlicher Diensteanbieter selbst erbracht zu haben? Oder behauptet sie, vom (vermeintlich) "eigentlichen" Inhaber (des Rechts zur Forderung einer vertraglichen Verguetung) dessen (angebliches) Forderungsrecht durch Abtretung erworben zu haben? Und waere dieser angebliche Forderungsabtreter schon selbst verguetungsanspruchberechtigt, d.h. der "eigentliche" Diensteanbieter, oder seinerseits erst Forderungserwerber vom "richtigen" Verguetungsanspruchsberechtigten, usw.?

gal.
 
Re: Ein "guter" Beitrag

MatlockOnline schrieb:
Ich glaube ein wenig Sachlichkeit würde dir gut tun. Welche Falle meinst du denn? Ich kann mir schon denken, welche Angaben du meinst - Aber in deinen Beitrag kann ich weder Sinn noch einen Inhalt erkennen. Leider wieder eine Nullleistung - das kommt mir doch bekannt vor?

In der Hoffnung auf bessere Beiträge. :D

Zu meinem in für mich ungewöhnlicher Sprachwahl formulierten Rüffler: Es ist Dir doch hoffentlich klar, was es für ein Skandal wäre, wenn die Matlock-Geschichte stimmen würde... Egal, wie weit sie geht... Um das hier mal zu definieren: bis Eggebek.

Denn ob und wie weit die Verschwörungstheorien stimmen, ist, solange sie nicht beweisbar sind, nur für Verschwörungstheoretiker interessant. Alle anderen können eben in Eggebek aufhören (und bei der Analyse der Dialer).

Also: Was genau hat die Telekom gesagt? Oder beziehst du deine Kritik an der Telekom ALLGEMEIN auf ihre "zahlungsmoralsteigernden" Aussagen? ("Zahlen sie, denn alles ist legal").

Interessant wären auch Deine Antworten auf den Gastbeitrag über mir. Möglichst nachvollziehbar.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: wir sind uns einig (bezogen auf das, was Du hier gepostet hast, inkl. edits!)

Was ich mit "Falle" meine, ist nur Ausdruck eines noch nicht näher spezifizierbaren "unguten Gefühls". Dieses entsteht z.B. durch Äußerungen der Medien wie "seit der Registrierungspflicht ist das Thema 'illegale Einwahlen' erledigt" (sehr verkürzt). (z.B.: was ist illegale und was ist legale Abzocke und was ist tatsächlich "legales, akzeptabel eingesetztes Zahlungsmitel")

Wenn Firma X niemals illegal war, könnte es "Opfer" zu "Tätern" werden lassen, wenn man ihr selbiges vorwirft.
 
Konstuktive Hilfe

Hallo Gal,

vielen Dank für deine sehr ausfühliche und konstruktive Hilfe. Ich habe dadurch eine gutes Fundament für weitere Aktivitäten erhalten.
Es freut mich sehr, dass es noch Menschen gibt, die sich noch für andere
Dinge einsetzen, als nur für das eigene Wohlergehen zu sorgen.
Leider sind heute Behilflichkeit, Rücksichtnahme und Freundlichkeit zu sog. Exoten geworden.
Umso mehr bin ich zuversichtlich, das etwas Menschlichkeit in Zukunft wieder "salongfähig" wird. Mein Forumsbeitrag sollte auch dazu beitragen, dass viele Opfer, die in einer ähnlichen Situation sind, verstärkt aus dem Dunkel auftauchen. Nur so sind Aktivitäten, die eine Gradwanderung auf der Rechtsstaatlichkeit bedeuten, wirksam zu bekämpfen.

Alles Gute - bis demnächst (ich werde weiter berichten)

Gruß febZ
 
Hallo Gal,

(Nachtrag)

in dem Antwortschreiben der DTAG auf meinen Wiederspruch ergeben sich keine expliziten Hinweise auf eine Behauptung, sie wäre ein veranwortlicher Diensteanbieter der den verguetungsanspruchsbegruenden "Mehrwert-Dienst" (hier als Service 0900-Rufnummer deklariert) selbst erbracht hat.

Im Anhang nochmals den vermutlich relevanten Text ungekürzt:

“Dementsprechend haben wir auch den von ihnen vorgetragenen Sachverhalt sorgfältig geprüft. Hierbei konnten wir keinen Anhaltspunkt für ein unseriöses Angebot der Firma Easybilling AG.... (Anschrift).... oder einen anderen Umstand, aus dem Ihre Zahlungspflicht entfällt, feststellen.

Wir fordern Sie daher zu Zahlung des noch ausstehenden Betrages auf.

Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir nach Überprüfung der Servicenummer 0090090000261 bestätigen können, dass die Webseite erst nach Bestätigung der AGB’s und der Preisauszeichnung geöffnet werden kann.“

Ich weiß bis heute nicht, um welche Webseite es geht, auf der ich angeblich gewesen sein soll. Hier verhüllt sich die Telekom in Schweigen, denn in diesem Schreiben wir tunlichst vermieden diese Domaine mit dem Namen zu benennen.
Ist das für die DTAG peinlich - oder wissen Sie das auch nicht, oder haben sie es nur vergessen?

Ich habe meinen Computer auf Spuren des Dialers hin überprüft (regedit.exe, Ereignisprotokoll, Verlauf im Browser). Ich habe jedoch keine Hinweise gefunden, die belegen können, dass ich zu dem unterstellten Zeitpunkt auf einer Webseite war, die auf eine Verbindung zur o.a. MW-Nummer hinweisen. Auch existieren keine Einträge in Log-Dateien.

Was ist denn eigentlich mit Kunden der Telekom, die ebenso wie ich davon betroffen sind, und nicht über das entsprechende Know-how verfügen, um solche Vorgänge nachträglich prüfen zu können. Das ist doch bei der Mehrzahl der Kunden der Fall. Hier wird doch offensichtlich mit dem Kriterium des (Nicht-Wissen-und-Können) operiert und kommerziell die Unsicherheit der betroffenen Kunden ausgenutzt. Wie weit geht dieses Szenario im Internet noch.
Da bleibt der Verbraucherschutz buchstäblich auf der Strecke.

Mit freundlichen Grüßen
febZ
 
MatlockOnline schrieb:
“Dementsprechend haben wir auch den von ihnen vorgetragenen Sachverhalt sorgfältig geprüft. Hierbei konnten wir keinen Anhaltspunkt für ein unseriöses Angebot der Firma Easybilling AG.... (Anschrift).... oder einen anderen Umstand, aus dem Ihre Zahlungspflicht entfällt, feststellen.


...und genau hier setzt meine Theorie der "Verantwortlichkeit in Relation zum Profit" ein: Also wenn die Telecom (oder andere) an solchen Dingen verdienen, dürfen sie sich nicht so einfach rausreden. Ich glaube denen einfach nicht, dass sie so gar keine Ahnung von den Vorgängen um Easybilling seit Herbst 2003 haben. Beweisen kann ich es freilich nicht. Leider! Aber "sorgfältig prüfen" sollen sie mal operationalisieren... Da würde doch eine Anfrage bei der RegTP reichen, um ins Zweifeln zu kommen, oder?

Matlockonline schrieb:
Telekom schrieb:
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir nach Überprüfung der Servicenummer 0090090000261 bestätigen können, dass die Webseite erst nach Bestätigung der AGB’s und der Preisauszeichnung geöffnet werden kann.“

...und alle, die anderes erlebten, sind Lügner??? Jedenfalls begibt sich die Telekom hier ganz schön aufs dünne Eis. Denn wenn jemand Strafantrag stellt, dürfte es schon spannend sein, die Telekom zu fragen, wie sie zu solchen Aussagen kommt.


Matlockonline schrieb:
Was ist denn eigentlich mit Kunden der Telekom, die ebenso wie ich davon betroffen sind, und nicht über das entsprechende Know-how verfügen, um solche Vorgänge nachträglich prüfen zu können. Das ist doch bei der Mehrzahl der Kunden der Fall. Hier wird doch offensichtlich mit dem Kriterium des (Nicht-Wissen-und-Können) operiert und kommerziell die Unsicherheit der betroffenen Kunden ausgenutzt. Wie weit geht dieses Szenario im Internet noch.
Da bleibt der Verbraucherschutz buchstäblich auf der Strecke.


Ja, ja, ja, genau das ist der Grund meiner Wut auf all diese VOrgänge!!!


Ich kann nur hoffen, dass in diesem Fall die "kritische Masse" derer, die eben das know-how haben, überschritten ist. Vielleicht gibt das hier einen Fall, der auch Auswirkungen auf andere (Alt-)Fälle hat!!!
 
Hi ich habe auch das Problem mit Matlock meine angebliche Einwahlnummer war 090090000426 vielleicht hilft ja da weiter:

22.03.04: RegTP annuliert Matlock-DialerHeute Mittag hat laut RegTP Pressesprecher Boll, die Regulierungsbehörde den Dialer der Firma Matlock/Easy Billing für nicht gesetzeskonform erklärt. Offizieller Grund: Die Schriftgröße für den Preis der Einwahl sei auf der Webseite zu gering gewesen.
Das hat zur Folge, das alle Rechnungen dieses Dialers auch rückwirkend nicht bezahlt werden müssen. Das Nummernkontingent der Matlock Business Corp. mit Sitz in Belize City beginnt bei 090090000229 und endet bei 90090000470.
Bereits Anfang Februar hatte ich auf dubiose Webseiten aufmerksam gemacht, die diesen Dialer auf illegale Art eingesetzt haben. Der Matlock Dialer wird über eine Sicherheitslücke des Internet Explorers auf den Rechner der User geladen. Die Abfrage nach den drei "Ja", wie es vom Gesetz verlangt, wird auf einer vorgeschalteten Webseite realisiert. Den Dialer selbst bekommen die Kunden nie zu Gesicht, da er sich unsichbar und lautlos einwählt und nach Gebrauch selbsständig löscht
http://www.peterhuth.de/


aber die Telekom will immernoch nicht mein Geld rausrücken!
was soll ich machen?????

0,24 min. 25€ -> das is der hammer
 
Matlock-Dealer

Hallo,
auch ich hatte im Februar eine Summe von 29€ für 18 Sekunden auf meiner Telekomrechnung. Rufnummer: 090090000426!!!
Auf 2 Einsprüche bei der Telekom erhielt ich ähnliche Standardantworten wie schon oben beschrieben. Im letzten Schreiben wurde mir als Termin der 15.04. genannt. Andernfalls will es die Telekom ihren Rechtsanwälten übergeben. Wie eingehend die Prüfungen der Telekom sind, ist wirklich fraglich.
Ich habe gerade an meinen 3. Einspruch den Wortlaut der Meldung vom 22.03.04 über den Matlock- Dialer angehängt.
Über die Reaktion bin ich gespannt.
 
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