Tja, da höre ich immer von anderen und ihren Problemen mit der Telekom und Dialern und Co. - jetzt habe auch ich sie. :evil:
Nun ja, auf in den Kampf. :lol:
Technische Gegebenheiten:
DSL-Flatrate und eine Fritz!-ISDN-Karte, um die Rufnummern von Anrufern per Software identifizieren und loggen zu lassen (daher auch immer angschlossen)
Was bisher geschah:
Am 02.08.2003 bekam ich eine Telefonrechnung (datiert 01.08.2003) in Höhe von 413,38 € (normalerweise habe ich so um die 65,- € im Monat).
Verantwortlich für die Preisexplosion sollten 5 Verbindungen zu 0190-Diensten sein.
Habe telefonisch der Rechnung widersprochen und mich mit der Kollegin von der Hotline darauf geeinigt, daß nur der Rechnungsbetrag abzüglich 5 Verbindungen zu 0190-Nummern bezahlt wird und die ausstehenden 343,45 € erst abgebucht werden, wenn der Fall geklärt wäre. Bin dann am 04.08.2003 in Urlaub gefahren und am 18.08.2003 zurückgekommen.
Hatte ein Formschreiben von der Telekom in der Post (datiert 04.08.2003), daß alles durch eine Überprüfung bestätigt wäre und die Verbindungen zustande gekommen wären. Beigelegt war ein gekürzter Einzelverbindungsnachweis.
Auffällig die Verbindungdaten:
Mo., 30.06.2003, 9:44 1h
Mo., 07.07.2003, 7:46 9min
Mo., 07.07.2003, 8:00 51min
Mo., 07.07.2003, 9:13 5min (also insgesamt 1h 5min)
Mo., 14.07.2003, 8:51 1h
(Sekunden habe ich gerundet!!)
Also 3 Montage hintereinander immer morgens. Muss man dazu sagen, dass ich meist gegen 9:00 aufstehe und zwischen 9:30 und 9:45 zu meiner Arbeitsstelle gehe. Hätte also am 30.6. garnicht und am 14.7. auch kaum klappen können, zumal ich mir keiner 0190-Dienste bewußt war, die ich in Anspruch genommen haben könnte.
Ein Blick auf die Kontoauszüge zeigte: am 12.08.2003 wurde wie vereinbahrt der unstrittige Teil der Rechnung abgebucht, am 18.08.2003 der Streitbetrag von 343,45 €.
Ok, Abbuchung rückgängig gemacht und am 20.08.2003 nach einem Telefonat schriftlich widersprochen (per Fax) und den genauen Sachverhalt nochmal detailiert beschrieben.
Kriege prompt ein paar Tage später ein Schreiben (datiert 21.08.2003) daß eine nochmalige Überprüfung nichts neues ergeben hätte mit dem Hinweis, daß mir der Rechtsweg ja offen stände.
Habe daraufhin probiert, den entsprechenden Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen (ein Ding der Unmöglichkeit, wie sich herausstellte) und bekam prompt am 26.08.2003 eine Mahnung (datiert 25.08.2003) über 343,45 €, welche sofort zu zahlen wären mit dem Verweis, Mahngebühren und Bankspesen würden von meiner nächsten Telefonrechnung abgezogen werden.
Ok, ab jetzt werden die Leutz extrem nervig, schließlich keinen Bock auf sich hochschraubende Kosten.
Mein erklärtes Ziel ist momentan, die genaue und ungekürzte Dialer-Nummer rauszukriegen nebst Anbieter, damit der möglichst strafrechtlich belangt werden kann sowie die Telekom davon zu überzeugen, daß sie besser nicht auf Zahlung besteht und zu ihrem eigenen Besten den Dienstanbieter direkt an mich mit seinen Forderungen verweist und sich aus allem raushält.
Habe vor, denen morgen das folgende per Einschreiben zu schicken:
Habe ich irgendwas vergessen oder sollte ich's so vielleicht nicht formulieren?
Für Anregungen und Tipps bin ich jederzeit dankbar und halte natürlich alle Leidensgenossen auf dem Laufenden.
Bis bald,
Noggerjog
Nun ja, auf in den Kampf. :lol:
Technische Gegebenheiten:
DSL-Flatrate und eine Fritz!-ISDN-Karte, um die Rufnummern von Anrufern per Software identifizieren und loggen zu lassen (daher auch immer angschlossen)
Was bisher geschah:
Am 02.08.2003 bekam ich eine Telefonrechnung (datiert 01.08.2003) in Höhe von 413,38 € (normalerweise habe ich so um die 65,- € im Monat).
Verantwortlich für die Preisexplosion sollten 5 Verbindungen zu 0190-Diensten sein.
Habe telefonisch der Rechnung widersprochen und mich mit der Kollegin von der Hotline darauf geeinigt, daß nur der Rechnungsbetrag abzüglich 5 Verbindungen zu 0190-Nummern bezahlt wird und die ausstehenden 343,45 € erst abgebucht werden, wenn der Fall geklärt wäre. Bin dann am 04.08.2003 in Urlaub gefahren und am 18.08.2003 zurückgekommen.
Hatte ein Formschreiben von der Telekom in der Post (datiert 04.08.2003), daß alles durch eine Überprüfung bestätigt wäre und die Verbindungen zustande gekommen wären. Beigelegt war ein gekürzter Einzelverbindungsnachweis.
Auffällig die Verbindungdaten:
Mo., 30.06.2003, 9:44 1h
Mo., 07.07.2003, 7:46 9min
Mo., 07.07.2003, 8:00 51min
Mo., 07.07.2003, 9:13 5min (also insgesamt 1h 5min)
Mo., 14.07.2003, 8:51 1h
(Sekunden habe ich gerundet!!)
Also 3 Montage hintereinander immer morgens. Muss man dazu sagen, dass ich meist gegen 9:00 aufstehe und zwischen 9:30 und 9:45 zu meiner Arbeitsstelle gehe. Hätte also am 30.6. garnicht und am 14.7. auch kaum klappen können, zumal ich mir keiner 0190-Dienste bewußt war, die ich in Anspruch genommen haben könnte.
Ein Blick auf die Kontoauszüge zeigte: am 12.08.2003 wurde wie vereinbahrt der unstrittige Teil der Rechnung abgebucht, am 18.08.2003 der Streitbetrag von 343,45 €.
Ok, Abbuchung rückgängig gemacht und am 20.08.2003 nach einem Telefonat schriftlich widersprochen (per Fax) und den genauen Sachverhalt nochmal detailiert beschrieben.
Kriege prompt ein paar Tage später ein Schreiben (datiert 21.08.2003) daß eine nochmalige Überprüfung nichts neues ergeben hätte mit dem Hinweis, daß mir der Rechtsweg ja offen stände.
Habe daraufhin probiert, den entsprechenden Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen (ein Ding der Unmöglichkeit, wie sich herausstellte) und bekam prompt am 26.08.2003 eine Mahnung (datiert 25.08.2003) über 343,45 €, welche sofort zu zahlen wären mit dem Verweis, Mahngebühren und Bankspesen würden von meiner nächsten Telefonrechnung abgezogen werden.
Ok, ab jetzt werden die Leutz extrem nervig, schließlich keinen Bock auf sich hochschraubende Kosten.
Mein erklärtes Ziel ist momentan, die genaue und ungekürzte Dialer-Nummer rauszukriegen nebst Anbieter, damit der möglichst strafrechtlich belangt werden kann sowie die Telekom davon zu überzeugen, daß sie besser nicht auf Zahlung besteht und zu ihrem eigenen Besten den Dienstanbieter direkt an mich mit seinen Forderungen verweist und sich aus allem raushält.
Habe vor, denen morgen das folgende per Einschreiben zu schicken:
Betreff: Beanstandung der Telefonrechnung Nr. XXX vom 01.08.2003
Bezug: Ihr Schreiben vom 22.08.2003
Sehr geehrter Herr XXX,
ich nehme Bezug auf Ihr letztes Schreiben vom 22.08.2003, indem Sie erklärten, dass eine erneute Überprüfung der Verbindungsdaten die fraglichen 5 0190-Verbindungen erneut bestätigt hätten.
Falls diese Verbindungen zustande gekommen sind, so kann dies nur durch ein sogenanntes Dialer-Programm passiert sein. Diese geschahen dann jedoch zweifellos ohne mein Wissen und Wollen und gehen nicht auf ein bewusstes oder gewolltes Anwählen der Verbindung zurück.
Ich bin daher nicht bereit, den geforderten Betrag zu zahlen.
Hilfsweise fechte ich die eventuell geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich die eventuell geschlossenen Verträge nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung.
Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich:
1. einen detailierten und vor allem ungekürzten Einzelverbindungsnachweis über die streitigen Verbindungen zu schicken, in dem unter anderem auch steht, über welche meiner Telefonnummern die Verbindungen aufgebaut wurden und
2. die vollständigen Namen und die Anschriften der Betreiber der entsprechenden Rufnummern zukommen zu lassen sowie
3. mir Einsicht in die Dokumentation der technischen Überprüfung zu gewähren.
Die vorgebrachten Einwendungen sind begründet im Sinne des § 19 Abs. 4 TKV, zu einer Sperre sind Sie daher nicht berechtigt. Sollten Sie dennoch eine Sperre durchführen, bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Des weiteren gebe ich Ihnen ausdrücklich die Erlaubnis, meine Kontaktdaten an den betreffenden Dienstanbieter zur Klärung der Fakten mit diesem weiter zu leiten. Somit kann dieser seine angeblichen Ansprüche direkt an mich stellen.
Ebenfalls weise ich Sie darauf hin, dass in dem bereits in meinem letzten Schreiben erwähnten Telefonat mit Ihrer Kollegin vom Kundenservice vereinbart wurde, dass ich nur den Rechnungsbetrag abzüglich der 5 0190-Verbindungen bezahle, bis der Fall geklärt ist. Da Sie entgegen dieser Vereinbahrung am 18.08.2003 doch den ausstehenden Restbetrag von meinem Konto abbuchten, lies ich diese Buchung rückgängig machen. Am 25.08.2003, also 5 Tage nachdem Sie meine schriftliche Beanstandung erhalten haben, schickten Sie mir eine Mahnung über 343,45 € zuzüglich 1,- € Mahngebühr und zuzüglich den berechneten Bankspesen. Ich frage mich, mit welcher Berechtigung Sie die zusätzlich anfallenden Kosten auf mich umlegen wollen, wo die Sachlage noch in keinster Weise geklärt ist, Sie aber trotzdem schon den strittigen Betrag abbuchen wollten.
Mit freundlichen Grüßen,
Habe ich irgendwas vergessen oder sollte ich's so vielleicht nicht formulieren?
Für Anregungen und Tipps bin ich jederzeit dankbar und halte natürlich alle Leidensgenossen auf dem Laufenden.
Bis bald,
Noggerjog