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In "meinem" Fall ist jetzt ein schönes Urteil des BGH ergangen.


Auf meinen Fall übertragen, lautet das Urteil etwa wie folgt:


Beteiligte:

  • DTAG - mein Letzte-Meiler-Anbieter
  • Talkline - Mieter der 0190-er Nummer bei DTAG
  • Q1 Deutschland - Untermieter "meiner" Nummer, wohl Anbieter des "Contents" (den ich ja nie gesehen habe)
  • Irgendwer (Mainpean o.ä.) - Programmierer des Dialers, der die Verbindung herstellt.
  • IntrumIustitia - Inkassofirma, die aus (angeblich) abgetretenem Recht der Talkline eintreibt und klagt ...


BGH-Urteil:


Tatbestand:

IntrumIustitia klagt aus abgetretenem Recht der Talkline auf Verbindungskosten.


Entscheidung:

Ist nicht. Kein Vertragsverhältnis, weil


a) 1. Vertrag: KH mit Telekom - hier nicht betroffen


b) 2. Vertrag: KH mit Q1 Deutschland - deren Content wollte ich (um im Beispiel zu bleiben - war nicht so, hätte aber zumindest sein müssen) für knapp 30 € pro Einwahl beziehen.


Alle anderen: Nicht meine Vertragspartner, keine Willenerklärung von mir denen gegenüber.


U.a. ausgeschieden damit: Talkline.


Und wenn die nix zum Abtreten haben, kann IntrumIustitia nix zum Einklagen haben.


Ergo:Klageabweisung.


War immer meine Meinung - und wurde von mir sogar so geltend gemacht (naja, fast jedenfalls )


Kurzum: Danke, BGH - hätte ich von euch auch so erwartet, wenn Talkline weiter mitgespielt hätte!


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