In "meinem" Fall ist jetzt ein schönes Urteil des BGH ergangen.
Auf meinen Fall übertragen, lautet das Urteil etwa wie folgt:
Beteiligte:
- DTAG - mein Letzte-Meiler-Anbieter
- Talkline - Mieter der 0190-er Nummer bei DTAG
- Q1 Deutschland - Untermieter "meiner" Nummer, wohl Anbieter des "Contents" (den ich ja nie gesehen habe)
- Irgendwer (Mainpean o.ä.) - Programmierer des Dialers, der die Verbindung herstellt.
- IntrumIustitia - Inkassofirma, die aus (angeblich) abgetretenem Recht der Talkline eintreibt und klagt ...
BGH-Urteil:
Tatbestand:
IntrumIustitia klagt aus abgetretenem Recht der Talkline auf Verbindungskosten.
Entscheidung:
Ist nicht. Kein Vertragsverhältnis, weil
a) 1. Vertrag: KH mit Telekom - hier nicht betroffen
b) 2. Vertrag: KH mit Q1 Deutschland - deren Content wollte ich (um im Beispiel zu bleiben - war nicht so, hätte aber zumindest sein müssen) für knapp 30 € pro Einwahl beziehen.
Alle anderen: Nicht meine Vertragspartner, keine Willenerklärung von mir denen gegenüber.
U.a. ausgeschieden damit: Talkline.
Und wenn die nix zum Abtreten haben, kann IntrumIustitia nix zum Einklagen haben.
Ergo:Klageabweisung.
War immer meine Meinung - und wurde von mir sogar so geltend gemacht (naja, fast jedenfalls )
Kurzum: Danke, BGH - hätte ich von euch auch so erwartet, wenn Talkline weiter mitgespielt hätte!