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Fast "gut geklaut" - neben DrBoes Anmerkung sollte auch der Satz mit den weiteren Gerichtskosten entfernt werden - einen gerichtlich anerkannten Freistempler hast du als Privatmensch wohl kaum.


Sofern du als Antragsgegner überleitest, kannst du beim örtlichen Amtsgericht Kostenmarken zum Aufkleben kaufen - oder Überweisen an das zuständige Mahngericht zum Mahngerichtsaktenzeichen.


Dann würdest du genau diese Erledigungshandlung dort mitteilen.


Und: Dir ist schon bewusst, dass sich in dem Jahr seit Erst-Erstellung dieses Texts was verändert hat? Das Dialerurteil des BGH habe ich natürlich noch nicht verwursten können - vielleicht bekommst du es ja noch unter gebracht.


 :wink:


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