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Es gibt keine  vorgeschriebene Anzahl von Mahnungen, ein seriöser Geschäftsman  kann und wird

z.B in aller Regel eine (berechtigte) Forderung einmal höchstens zweimal mit Fristsetzung mahnen.

Dann geht die Post ab und zwar der gerichtliche Mahnbescheid. Daß das hier nicht so gehandhabt

wird, läßt Rückschlüsse auf die Seriosität des Geschäftsgebahrens zu.

cp


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