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@Beowulf


Gerne würde ich dir Hoffnung machen, nach bisheriger Erfahrung ist es dafür aber noch viel zu früh. Der (bisher) übliche Gang bedeutet für dich eine weitere Mahnung etwa Mitte Januar und danach noch ein-zwei Schreiben der Kanzlei (...) - dann zwei Monate Pause - und dann der Mahnbescheid. Insgesamt also irgendwo zwischen April und Juni 2004 ...


Und ich glaube, dass ein "Verschrecken" nicht eintritt. Die beiden Inkassosysteme arbeiten nicht "am Fall", setzen sich also nicht mit Einwänden oder so auseinander - weder positiv noch negativ. Die Einwände sollten zwar alle bereits vorgerichtlich da hin geschickt werden, damit man später sagen kann, dass man es getan hat - einen erkennbaren Einfluss auf den Gang des vorgerichtlichen Verfahrens hat es nach meiner Erfahrung aber nicht.


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