:bigcry:
Der Mann nit der Axt hat mir bereits vor 7 Wochen geschrieben, daß man mein "Rechtsempfinden" jetzt gerichtlich klären müßte, nach Schreiben meines Anwalts auf den Mahnbescheid hat es jetzt 5 Wochen gedauert, und nichts ist passiert.
Wird hier nur geschrieben und auf Angst gesetzt, oder darf ich noch hoffen? Wenn ich noch hoffen darf, dann wäre es schön, damit mal wieder Geld in den Sand gesetzt wird, ansonsten bin ich der Meinung, daß bei nichterfülltem Versprechen doch davon ausgegangen werden kann, daß man der Meinung ist, daß die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn die Klage dann wiederum keine Aussicht auf Erfolg hat, dann folgere ich logischerweise, im Recht zu sein - wer kann einwandfrei ein Anzeige wg. Beihilfe zum Betrug formulieren, oder kann ich das auch ohne Fachchinesich, damit man mal klare Verhältnisse schaffen kann?
Gruß und Kuß an die Gemeinde