Auf Thema antworten

Geht nicht, darf ich nicht.


Die sind ja anwaltlich vertreten: Berufsordnung für Rechtsanwälte, § 12:


"Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln."


Ganz abgesehen davon, dass ich auch mit dem Axtrupp hierüber nicht verhandeln möchte ...


Zurück
Oben