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Re: Unbestellte Dialer-Verbindungen



Auf deiner Beispielseite ist lediglich die Rufnummer genannt, unter der du Kontakt zum Spenden aufnehemen kannst. Der Anruf in das D2-Vodafone-Netz kostet von deinem T-Net Anschluss nach der  T-Com Preisliste ganztägig 24,6 ct/min inkl. USt. Die Spende wird sicher nicht über den Telefonanruf abgebucht. Denkbar wäre eine Weiterschaltung auf eine Premium Rate Nummer, der du vorher zustimmen müßtest.




Die Zuführung des Anrufs in fremde Netze ist auch Pflicht der T-Com. Es gibt aber Rufnummerngassen (zB 0190-0 oder 0900), bei denen die  Leistungsbeschreibung T-Net Anschluss vorsieht, daß die Verbindungsleistung nicht Gegenstand des Vertrags mit der T-Com ist, sondern vom Verbindungsnetzbetreiber, dem die Nummer zugeteilt ist, erbracht wird.


Das offene CbC zeichnet sich dadurch aus, daß der Anfrufer entweder die Kennzahl des Netzbetreibers vorwählt, oder eine dauerhafte Voreinstellung (Preselction) auf einen Netzbetreiber hat. Dabei hat der Anrufer zwar seinen Teilnehmeranschlußvertrag bei der T-Com, hinsichtlich des einzelnen CbC-Anrufs ensteht aber ausschließlich ein Vertrag mit dem Verbindungsnetzbetreiber. Der Anrufer nimmt nämlich durch das Wählen der Vorvorwahl oder die Preselection ein Realofferte des Verbindungsnetzbetreibers an. Außerdem geht  § 15 I 5, 5 TKV  vom Bestehen eigener Ansprüche der CBC-Anbieter gegen den Endkunden aus.

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Die Zahlung an den Rechnungsersteller hat befreiende Wirkung auch gegenüber den anderen auf der Rechnung aufgeführten Anbietern. Zum Zwecke der Durchsetzung der Forderungen gegenüber ihren Kunden hat der Rechnungsersteller den anderen Anbietern die erforderlichen Bestands- und Verbindungsdaten zu übermitteln.[/code]


Was deine Ausführungen zum Erklärungsbewußtsein und einer Anwahl durch Dialer angeht:


Grundsätzlich kann der Verbindungsnetzbetreiber darauf vertrauen, daß ein Anruf rechtmäßig zustande gekommen ist. Erhebst du Einwendungen gegen seine Rechnung, wird er beweispflichtig dafür, daß die Verbindungsleistung bis zur Telefondose technisch einwandfrei erbracht wurde. Trägst du ihm Anhaltspunkte dafür vor, daß dein Rechner oder deine Telefonanlage aus seinem Netz heraus zB mittels Einwahlsoftware oder sonstwie manipuliert wurde, muß er den Nachweis führen, daß die Manipulation nicht vorlag (im Einzelnen:  LG Hof 12 O 502/02).


Counselor


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