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Re: Unbestellte Dialer-Verbindungen




Stimmt, weil der TNB den Preis macht. Die Telekom hat hier eine Tariftabelle:


http://www.t-com.de/is-bin/intershop.static/WFS/PK/PK/de_DE/content/animations/tarife_pi/tariftabelle/start.html




Im CbC / IbC hat der Anrufer zwei Vertragspartner:


1. TNB, der ihm den Anschluß zur Verfügung stellt

2. VNB, der den Preis festlegt und das Forderungsausfallrisiko trägt. Der VNB steht zum TNB über einen Interconnectionvertrag in Beziehung, und erhält eine Zuführungsleistung vom TNB, die er dem TNB zu bezahlen hat (unabhängig davon, ob der Anrufer ihn zahlt).


Hat er im CbC nicht, weil er die essentiala negotii, zu denen der Preis zählt, nicht festlegen kann.


Doch, kann er. Durch den Festnetzanschlußvertrag ist der TNB verpflichtet, seinem Kunden den Zugang zum PSTN zu verschaffen. Wenn der Kunde eine Nummer anwählt, bei der ein anderer Netzbetreiber den Verbindungspreis macht, muß er den Anruf seines Kunden dem entsprechenden Netzbetreiber zuführen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Anrufer CbC betreibt, oder einen Mehrwertdienst in Anspruch nimmt, bei dem der zweite Netzbetreiber  als Reseller auftritt.




Genau das reicht aber, wenn die Anwahl bewußt geschieht.


Counselor


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