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Re: Warum liest keiner das Kleingedruckte?


Hallo Veruschka,


damit die Telekom im Auftrag des Verbindungsnetzbetreibers tätig werden kann, muß doch ein Vertrag mit diesem anderen, ausgewählten Netzbetreiber geschlossen worden sein. Erst dann können die Hinweise gelten:





Wenn es aber nicht zum Vertragsschluß mit dem Verbindungsnetzbetreiber kommt, dann kann der auch keine Gebühren für eine Verbindungsleistung verlangen (auch nicht dann, wenn er die Telekom mit der Verbindngsherstellung beauftragt hat).


gal


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