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Re: Respekt




Das sehe ich auch so. Und die Gerichte gehen auch von einem Vertrag zum Netzbetreiber, dem die 0190-0 er Nummer zugeteilt ist, aus. Auch gehen die Gerichte davon aus, daß durch die Anwahl ein Vertrag geschlossen wird, wenn eine Preisansage erfolgt ist.  Die Beweislast dafür, daß eine Preisansage erfolgt ist, liegt beim Netzbtreiber, dem die 0190-0 er Nummer zugeteilt ist.


Ich wüßte auch nicht, warum die T-Com noch Ansprüche gegen den Anschlußinhaber geltend machen sollte, da die T-Com ihre Vergütung schon lange vor der Rechnungsstellung vom Netzbetreiber der 0190-0 er Nummer bekommen hat.


Außerdem steht die Auffassung von 'Gast' im Widerspruch zur Vertragspraxis und zu § 15 I 5 TKV:



Counselor


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