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Respekt


Hallo gal,


wirklich guter Aufsatz den Du da geschrieben hast, mein :respekt:

Aber bei einem Punkt kann ich Dir nicht zusprechen.




Ist die 0190-0 dem Teilnehmernetzbetreiber zugeteilt ist es eine Leistung des Teilnehmernetzbetreibers und er berechnet die vorab vereinbarten Gebühren.

Ist die 0190-0 einem anderen Netzbetreiber zugeteilt so stellt der Teilnehmernetzbetreiber im Auftrag  des Verbindungsnetzbetreibers die Verbindung her. Über diese Verbindungen besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Anrufer und dem  Teilnehmernetzbetreiber. Der Teilnehmernetzbetreiber kann von dem Anrufer keine Gebühren erheben.


Veruschka


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