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Re: Ignorierte Argumente@Gast:Die Gegenseite hat gegen die prozessuale Wahrheitspflicht verstoßen (§ 138 ZPO).http://www.juralink.de/0NORMENBANK/ZPO/138.htmlWenn KH unter Vorlage der Korrespondenz erwidert, dann muß (...) schleunigst seinen Vortrag korrigieren und dem Gericht die Korrektur begründen (zB Übermittlungsfehler zwischen TL und I-Inkasso).Kann er es nicht begründen, dann hat (...) einen Minuspunkt beim Gericht.Counselor
Re: Ignorierte Argumente
@Gast:
Die Gegenseite hat gegen die prozessuale Wahrheitspflicht verstoßen (§ 138 ZPO).
http://www.juralink.de/0NORMENBANK/ZPO/138.html
Wenn KH unter Vorlage der Korrespondenz erwidert, dann muß (...) schleunigst seinen Vortrag korrigieren und dem Gericht die Korrektur begründen (zB Übermittlungsfehler zwischen TL und I-Inkasso).
Kann er es nicht begründen, dann hat (...) einen Minuspunkt beim Gericht.
Counselor