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Re: Ignorierte Argumente



@Gast:


Die Gegenseite hat gegen die prozessuale Wahrheitspflicht verstoßen (§ 138 ZPO).


http://www.juralink.de/0NORMENBANK/ZPO/138.html


Wenn KH unter Vorlage der Korrespondenz erwidert, dann muß (...) schleunigst seinen Vortrag korrigieren und dem Gericht die Korrektur begründen (zB Übermittlungsfehler zwischen TL und I-Inkasso).


Kann er es nicht begründen, dann hat (...) einen Minuspunkt beim Gericht.


Counselor


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