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Ignorierte Argumente


Was ist eigentlich davon zu halten:


Zitat Anfang:


Die Forderung war unbestritten, so daß die Inanspruchnahme des Unterzeichners bzw. des

                    Gerichts zunächst nicht vorhersehbar war. Auch lag keine erkennbare Zahlungsunfähigkeit

                    vor.


Zitat Ende


Ist so etwas - natürlich unter der hier vorausgesetzten Voraussetzung - dass die Bestreitung bewiesen werden kann nicht in gewisser Hinsicht eine Falschaussage?


Kann man aus diesem Grund vielleicht der Gegenseite etwas anhängen?


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