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Hallo alle bissfreudigen und rechtsgelehrten Forumteilnehmer,


auf meiner Recherche bin ich auf Die Schuldrechtsreform gestoßen.

Interessanter Stoff, das.

Wenn man mal das BGB bei der Dialer-Problematik zur Hilfe nimmt, stößt man irgendwann auf diverse widersprüchliche §. z.B.


Kann ja sein, dass ich völlig falsch liege. Aber die Dialer die ohne mein dazutun etwas machen sind in meinen Augen mangelhaft.



Wenn ich falsch liege - wie vorhin - bitte berichtigen. Muss an meinem Kater liegen.


PS. Habe da noch ne Anmerkung zu den Inkassokosten:


Übrigens wieder aus der Diplomarbeit.


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