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Das ist schon richtig. Berufung / Revision gibt es bei dem Streitwert nicht. Einziges Rechtsmittel wäre damit die Gehörsrüge (§ 321a ZPO).

Aber: Das Gericht hat grundsätzlich eine Pflicht zum Rechtsgespräch, die durch die ZPO Reform erweitert wurde. Über juristische Streitfragen zB muß das Gericht mit den Parteien sprechen, ebenso über Tatsachenmaterial, wie zB eine Generalabtretung, wenn vorher eine Individualabtretung behauptet wurde. Das Gericht darf nicht so ohne weiteres eine Partei mit neuem Tatsachenstoff und einer Bewertung hierzu in Form eines Urteils überraschen (man lese mal § 139 II ZPO n.F.!).


Ein Bestreiten der vorgelegten Kopie wäre mE sinnlos und würde den Richter ehr verärgern. Bedenklich ist, dass das Gericht seine Entscheidung auf eine inhaltlich dem Beklagten unbekannte Urkunde gestützt hat. Nicht einmal zu deren Echtheit bestand die Chance zur Äußerung.


Eben. Und deswegen auch der Hinweis, dass es anders ausgehen kann. Strittige Rechtsauffassungen muß das Gericht erörtern (s.o!).


Aber auch als noch so guter Prozessvertreter kannst du nichts rechtlich bewerten, was du nicht kennst. Das Gericht darf dich nicht mit neuem Tatsachenmaterial und einer rechtlichen Bewertung hierzu überraschen (antizipierte Generalabtretung statt der von (...) behaupteten Individualabtretung)


Der Kenntnisstand, wenn du noch nie was von (...) gehört hast, ist das was er in seinen Klageschrifttextbausteinen schreibt:


Das einzige, was man hier mit Wissen in Abrede stellen kann, ist der Umstand, dass die Abtretung angezeigt wird (wobei Talkline mit der Abgabe an ein Inkassounternehmen droht, was einigen Gerichten als Abtretungsanzeige zu reichen scheint). Der Rest spielt sich alles ausserhalb des Wahrnehmungsbereichs des Betroffenen hinter den Türen von Intrum und Talkline ab.


Ansich gebietet es schon der Anstand, dass man Kunden nicht einfach vor vollendete Tatsachen setzt. Zu den Gerichten hat sich das anscheinend noch nicht herumgesprochen. In der freien Wirtschaft macht man das ein- oder zweimal, danach ist man den Kunden los. Kundenunfreundlichkeit und fehlende Transparenz sind bei Berufsständen, die Besoldungs- und Gebührenordnungen verdienen keine Seltenheit.


Ich hoffe, der Wissensvorsprung hilft etwas weiter.


Counselor


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