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@Anderer Gast


Das Urteil entspricht zwar auch meiner Meinung - verlassen würde ich mich trotzdem nicht darauf. In einem anderen Urteil wurden die Bedenken an der Abtretung mit einem Zweizeiler vom Tisch gefegt (leider!):


"Nach Vorlage der Abtretungsurkunde war das Bestreiten des Beklagten hinsichtlich der erfolgten Abtretung als nicht wirksam zu betrachten, § 138 IV ZPO."


Der Beklagte hatte die Abtretung mit Nichtwissen bestritten. (...) hat die Generalabtretung in Kopie eingesandt und das Urteil erging dann ohne weitere Anhörung des Beklagten im Verfahren nach § 495a ZPO (was ich für eine Gehörsverletzung halte). Aber so kann es halt gehen ...


Schönen Tag noch

Counselor


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