Auf Thema antworten

Ich muss da nochmal drauf zurückkommen:




Die entscheidenden Formulierungen sind leider so vage, dass man es eigentlich nur als Drohung auffassen kann. Die meisten Geschädigten haben ja bereits mehrfach begründete Einwände vorgebracht, wenn ihnen ein solches Schreiben ins Haus flattert und müssten einer Schufa-Meldung damit entgegengewirkt haben. Es kann in der Folge keine "Einschätzung der Zahlungsmöglichkeiten bzw. Kreditwürdigkeit" geben, die weitergegeben werden kann, weil der Geschädigte schlicht und einfach die Forderung nicht anerkennt und sich daraus nichts ableiten lässt.


Aber es geht ja nicht nur um die Schufa: Ich frage mich gerade, ob es überhaupt zulässig ist, die eigenen Vertragspartner, die sich ja auch genauso bei der Schufa bedienen könnten, mit solch fragwürdigen Daten zu versorgen. Dürfen die das? Welche Daten geben die dann weiter? Wie geschieht das? In der Wochenmitteilung für Kunden? Da sollte man auf jeden Fall den Finger drauf legen...


Zurück
Oben