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Nur weil Zivilrecht bei mir schon etwas länger her ist.


Die Forderung geht im Innenverhältnis an Intrum.

Im Aussenverhältnis bleibt sie bei Talkline.


Damit hätte dann Intrum das berechtigte Interesse für die Prozessstandschaft. Aber die Kosten für das Inkasso wären weg. Es bleibt allein bei den Zinsen als Verzugsschaden im eigentlichen Sinn. Aber keine Kontogebühren, Anschriftenermittlung usw.


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