Re: Einstweilige Verfügung?
Keine Erfahrung, soviel vorweg. Es dürfte sich wohl um juristisches "Hochreck" handeln.
1. Problem: Ist die Meldung an die Schufa rechtswidrig? Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, Kreditgefährdung etc. Aber gibt es hierzu bereits Präzedenzmeinungen, die zur Überzeugung eines Richters vorgetragen werden können? Richter sind im einstweiligen Verfügungsverfahrens üblicherweise geneigt, recht unmutig zu sein, was ja oft auch sehr vernünftig ist - der Streitgegenstand darf ja nicht vorweg genommen werden.
2. Problem: Welche Benachteiligung droht? Anders herum: Ist es rechtlich benachteiligend, wenn bei der Schufa was eingetragen ist und keine Kreditgeschäfte getätigt werden sollen? Ist das Abwarten der hauptsache nicht im Verhältnis dazu ausreichend (s. auch jetzt).
3. Problem: Besteht wirklich ein Anspruchgrund ("Dringlichkeit")? Ist es sichere Erkenntnis, dass Intrum wirklich meldet und nicht nur damit droht?
4. Problem: Wer soll Anspruchsgegner sein? Die Intrum als Droher, die eigentliche Gläubigerin, die ja (angeblich) bisher noch Inhaberin der Forderung ist und daher Urheber der Meldung sein könnte, die Schufa auf Eintragungsunterlassung (örtlich welche?)
Das heißt nicht, dass es nicht geht - aber ein versierter Jurist, der sowohl Verfügungsverfahren wg. Unterlassung aus Persönlichkeitsrechten beherrscht als auch die Dialerproblematik versteht, ist unausweichlich nötig.
(Vorsichtshalber: Ich kann's nicht)