Einstweilige Verfügung?
@ Rechtskundige
Nachdem ich mir das Schreiben von Intrum mal etwas genauer angesehen habe, mußte ich was lesen, was mir nun überhaupt nicht gefällt:
"Datenschutzhinweis
Hiermit informieren wir Sie gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, daß wir nach Fristablauf die zu Ihrer Person gespeicherten Daten .... sowie die zugehörigen Daten der weiteren Bearbeitung (z.B. gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren) speichern werden, falls bei Fristablauf weder die Forderung ausgeglichen noch begründete Einwände vorgebracht wurden. Wir speichern diese Daten, um unseren Inkasso-Vertragspartnern (z.B. Banken ....) nach Einreichung eines Inkassoauftrages gegen Sie, sowie den an die SCHUFA angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Einschätzung Ihrer Zahlungsmöglichkeiten bzw. Kreditwürdigkeit geben zu können."
Nun ist der einstweilige Rechtsschutz nicht so mein Ding. Aber wenn ich nun überall als säumiger Zahler dargestellt werde.
Die mir von Intrum gesetzte Zahlungsfrist läuft am 01.10. ab. Das heißt, danach wird die Sache, wem Intrum Auskünfte erteilt und erteilt hat, für mich unüberschaubar. Das schreit für mich seitens Talkline nach Kreditgefährdung. Da muß ich doch vorher tätig werden können, eh das Kind in den Brunnen fällt, sonst ist für mich doch kein ausreichender Rechtsschutz mehr erzielbar.
Also - so denke ich - müßte doch die Einleitung des Verfahrens gegen Talkline auch über eine Einstweilige Verfügung möglich sein. Die haben es nämlich zu unterlassen, sich gegenüber Intrum einer Forderung gegen mich zu rühmen. Ferner haben sie es zu unterlassen, Inkassounternehmen einzuschalten, die die Forderung bei mir einziehen und aus dieser Forderung Schlußfolgerungen über meine Kreditwürdigkeit und meine Zahlungsmöglichkeiten ziehen, die sie an einen nicht überschaubaren Kreis Dritter weitergeben.
Hat hier schon jemand mit Erfahrung?
Bin dankbar für jeden Hinweis - natürlich auch für solche, die das für Quatsch halten.
Gruß assuana