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Sehr geehrter Herr "Gast" (ich weiß nicht, ob Sie der sind, der sich gestern mit mir angelegt hat, daher diese unverbindliche Ansprache),


vielen Dank für die Anregung. Es ist in der Tat überlegenswert, wessen Forderung vorliegend eigentlich von wem in eigenem Namen aus Abtretung zur fremden Rechnung geltend gemacht werden - zumal bei Abtretung zur gerichtlichen Geltendmachung im Zweifel eine Vollabtretung (nicht nur eine Einziehungsabtretung) anzunehmen ist, was der zitierten Textstelle nicht ganz entspricht ...


Profis im Abtretungsrecht - Lust?? Ich bin heute zu belastet, um hier sofort tiefer einzusteigen; wer mir schon mal eine Grundlage legen möchte, ist herzlich eingeladen ...


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