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@alle
Verfahrensstand bei mir: 1. Zahlungsaufforderung von Intrum, vorausgegangen ist das übliche Prozedere mit Talkline. Die hatten mir sogar versprochen, sofort gerichtliche Schritte einzuleiten, nachdem ich auf ihre Ankündigung, ihr Inkassounternehmen einzuschalten, darauf hinwies, daß sie dann wohl die Inkassokosten selbst tragen werden müssen und ich doch darum bitte, sofort Klage einzureichen, da auch gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird. Nun also doch keine Sonderbehandlung für mich.
Habe nun vor, negative Feststellungsklage gegen Talkline zu erheben. Gerichtsstand dürfte wohl (auch) nach §§ 29 ZPO, 269, 270 BGB mein Wohnort sein. Zumindest teilte mir ein Referendarkollege mit, daß es beim AG Wedding, das für mich jedoch nicht zuständig ist, so gehandhabt wird. Frage, insbesondere @ Jurist: Gibt es bzgl. des Gerichtsstandes Bedenken, Du siehst es offensichtlich anders?
Ohne die (...) überschätzen zu wollen, bin ich mir nicht so ganz sicher, ob ich in der Klagebegründung Wissensprostitution betreiben sollte. Talkline konnte mir angeblich keinen vollständigen EVN (die letzten 3 Ziffern der angeblichen Zielnummer fehlen) übermitteln. Sie teilten dann doch irgendwann mit, daß Q 1 hinter der Nummer steckt. Ich konnte zwischenzeitlich den Dialer (piratos.de) mit der vollständigen Zielnummer auf meinem Computer sichern.
Nun bin ich also hin und her gerissen, ob ich dem Gericht mitteile, was ich weiß oder ob es aus prozeßtaktischen Gründen klüger ist, nur das vorzutragen, was Talkline mir mitgeteilt hat. Wenn das Gericht die Beweislast für einen Vertragsschluß bei Talkline sieht, ist es aus meiner Sicht klüger, nichts von piratos vorzutragen. Oder sehe ich hier Probleme, wo keine sind?
Gruß assuana
assuana