Was ist witzig?
Ein Inkassounternehmen betreibt gegen hunderte angebliche Gebührenschuldner ein pressives Mahnunwesen, das bestrittene Gebühren, die fristgerecht zur Aufklärung anstehen, untituliert aber gleichzeitig belastet mit Mahnspesen, RA-Gebühren und Verzugszinsen
kostentreibend zum Teil mit über 100% der Ursprungsforderung zur Mahnung anstehen. Ich frage mich nach welcher Rechtsauffassung!
Nach der geltenden Rechtsauffassung muß zuerst einmal ein Verzug
gegenüber dem Gläubiger zum Schuldner nachweisbar festgelegt werden.
Dann erst kann Inkasso durch Abtretung beauftragt werden. Zuerst aber sollte der Gläubiger eine Vollstreckung versucht haben.
Ich bin juristischer Laie, schreibe deshalb vereinfacht, ohne Bezug nehmend auf §§ , Gesetzbücher usw., berufe mich auf mein Gefühl.
Witzig halte ich das Einschüchterungspotential einiger Inkassodienste
nicht, wenn man hört, liest, wie unschuldige "Schuldner " eingeschüchtert ums Geld
gebracht werden.
gunnar