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Moment, ich bin Verbraucher. 30-Tage-Autoverzug ist nicht, vor der ersten Mahnung tritt erst mal kein Verzug ein. Das steht so im Gesetz (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB: Wenn ich nicht in Rechnung auf 30 Tage-Verzug hingewiesen wurde, tritt er nicht automatisch ein).Bevor Argumente kommen: Eine andere Vereinbarung ist in AGB nicht zulässig, § 307 BGB: Unangemessene Benachteiligung, die mit dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist)Bei mir leider nicht, abgetreten zwei Tage vor Mahnantrag (angeblich, ist ja bestritten).
Moment, ich bin Verbraucher. 30-Tage-Autoverzug ist nicht, vor der ersten Mahnung tritt erst mal kein Verzug ein. Das steht so im Gesetz (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB: Wenn ich nicht in Rechnung auf 30 Tage-Verzug hingewiesen wurde, tritt er nicht automatisch ein).
Bevor Argumente kommen: Eine andere Vereinbarung ist in AGB nicht zulässig, § 307 BGB: Unangemessene Benachteiligung, die mit dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist)
Bei mir leider nicht, abgetreten zwei Tage vor Mahnantrag (angeblich, ist ja bestritten).