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Februar?? das war doch vorgestern  :roll: wie wär's mit April ... 2002




Wenn die Zeit wenigstens genutzt würde; die einzige Individualität der Anspruchsbegründung ist doch neben dem Rubrum nur die Rufnummer und der als EVÜ bezeichnete Ausdruck in der Anlage.




Wenn, dann ist sie wahrscheinlich so alt wie die tolle Abtretungserklärung.

Bei Intrum kam auf die Zurückweisung nach 174 jedenfalls keine Reaktion mehr. Ist aber nicht einmal als letztes Argument gegen die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten interessant; anscheinend reicht simples Bestreiten aus, damit die Klage bezüglich der Nebenforderungen vollständig zurückgenommen wird. Im Gegensatz dazu wird zu den Zinsen anscheinend nicht ergänzend vorgetragen, obwohl die behaupteten 30 Tage ab Rechnungszugang ein wenig knapp ausfallen. Der Textbaustein ist vielleicht noch nicht fertig.


Zu guter Letzt mal keine Routine, auch dort passieren noch einmalige Pannen:

Laut MB ist die Forderung abgetreten an Intrum seit ..Tag X..

Laut außergerichtlichem Schreiben vom ..Tag X+1.. wird namens Talkline gemahnt. Forderungsaufstellung anbei - einschließlich der Kosten für den MB.


Schöne Grüße, /ur


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