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War dieser nette Satz nicht aus einem (...)-Anschreiben?




Die Bitte um Fristverlängerung deutet doch nur darauf hin, dass bis zu diesem Zeitpunkt völlig inhaltsfrei mit den Geschädigten kommuniziert wurde.



Ein schlechter Scherz. Schließlich hatten die meisten Geschädigten schon zuvor vergeblich um einen Teil dieser Unterlagen gebeten.


Nebenbei frage ich mich, ob die (...) zum Zeitpunkt des ersten Anschreibens überhaupt eine Prozessvollmacht haben...


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