Re: Flott flotter fix!
Das ging flott und macht Hoffnung, daß das Gericht auch weiter mitspielt.
Als nächstes wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit folgendes eintreffen:
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Sodann wird mitgeteilt, daß die zur Anspruchsbegründung notwendigen Unterlagen zwar bereits bei der Klägerin angefordert sind, dem Unterzeichner bislang jedoch nicht vorliegen.
Eine Klagebegründung ist aus diesem Grund momentan nicht möglich.
Sobald die angeforderten Belege eintreffen, wird umgehend eine Anspruchsbegründung erfolgen.
Einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung - auch ohne Sicherheitsleistung - wird zugestimmt.
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Danach wird anscheinend die Akte von Darmstadt nach Ober-Ramstadt versandt. 6-8 Tage später kommt dann der Textbaustein, der die Anspruchsbegründung darstellen soll.
Ich habe im Moment den Eindruck, daß es anders läuft, wenn alles wirklich fix geht und schnell genug Termin bestimmt wird. Kommt hier gerade das erste Mal vor (die meisten AG sind eben noch langsamer als die AX).
Schöne Grüße, /ur