Auf Thema antworten

Re: Widerspruchsschriftsatz




Stimmt im Prinzip, wie auch die späteren Posting richtig belegen - es kommt immer auf das Gericht an, da die Rechtslage (auch mit Hilfe eines GKG-Kommentars) uneinheitlich ist.


ABER: Wenn ich wie hier sicher gehen will, dass es reibungslos und möglichst schnell geht, zahle ich lieber ein, als dass sich die Zustellung etc. nur deshalb verzögert. Ich bekomme es ja rechtlich wieder, wenn ich gewinne - und wirtschaftlich habe ich diesbezüglich bei Intrum keine Bedenken (noch! nicht  :lol: ).


Und - die Anträge wie auch meine Begründung lege ich natürlich nach Abgabe beim Streitgericht (erweitert) erneut vor, wenn Bedarf besteht, was ja sofort zu erkennen ist. Hauptansinnen dieser (ja nicht vorgeschriebenen) Widerspruchsbegründung ist es, die behauptete Klageforderung "möglichst unschlüssig" werden zu lassen, damit die Axleute (sind ja nicht nur -männer) zeitlich ein Problem bekommen, eine schlüssige Anspruchsbegründung zu pinnen.


Das Auseinandersetzen mit einzelnen Positionen ist weder vorweg genommen noch abgeschlossen - sollte die was vorlegen, werde ich reagieren!


Ist eine Strategie, die sich für Fachleute empfehlen kann, die Beweise haben, in meiner wirtschaftlichen Situation stehen und ein wenig Lust am sportlichen Streit haben - ich habe nie behauptet (und werde es auch nicht), dass dies für alle Dialerfälle ein sinnvoller oder auch nur gangbarer Weg ist. Dies bleibt jedem Einzelfall und seiner rechtlichenWürdigung vorbehalten und kann nicht allgemeingültig voraus gesetzt werden.


KatzenHai


Zurück
Oben