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Bei mir ist dieser Fall gerade aktuell.


Ich habe in 1999 einem Mahnbescheid  des AG Cottbus widersprochen und den Übergang ins streitige Verfahren beantragt (inkl Anberaumung eines Termins).  Streitgericht ist ebenfalls das AG Cottbus. Die Kläger (ein Verein) hat die Klage fristgerecht eingereicht. Es folgte eine Widerklage von mir. In 2000 war dann der erste Termin zur HV. Mein Terminsvertreter schloss einen (depperten) Widerrufsvergleich, den ich fristgerecht widerrufen habe. Dann kam ein Hinweisbeschluss, auf den ich noch fristgerecht einen Schriftsatz nachgeschoben habe.


Seither ist nichts mehr geschehen.


Vor wenigen Tagen kam dann eine Kostenrechnung von der Brandburgischen Landesjustizkasse und ich habe mir Gedanken über eine Erinnerung gemacht. Daher meine Ausführungen.


Aber das kommt wirklich ehr selten vor.


Gruß und schönen abend


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