Re: Intexus
Frauke schrieb:
die besagten Nummen dürfen zwar nicht mehr verwendet werden, aber entzogen wurde ihnen die Registrierung nicht ?! Das heißt wohl ich muß zahlen?
Nein, nicht zwingend!
Es ist so:
1. Dialer MUSS registriert sein, damit überhaupt Zahlungsanspruch entstehen kann
-->
falls dem Dialer wegen Beschwerden die Registrierung entzogen wurde, entfällt der Zahlungsanspruch.
aber:
2. Dialer KANN registriert sein - und trotzdem besteht kein Zahlungsanspruch,
--> denn: Dialer erfüllte zwar (mutmasslich! denn es weiss ja keiner, ob die Regulierungsbehörde das überprüft hat) die Kriterien der Registrierung aber das heisst noch lange nicht, dass dies einer Prüfung durch ein Amtsgericht standhalten würde.
Die Regulierungsbehörde (heute: BNA) hat selbst erklärt, dass die Neuregelung der Dialer zum 17.6.05 URSÄCHLICH BEDINGT war durch das Fehlverhalten der Anbieter, nämlich u.a. durch den Einsatz des "Tunneleffektes" (hier werden mehrere Fenster hintereinander geschaltet, die jeweils mit "ok" zu bestätigen sind. Im letzten und entscheidenden Fenster steht der Preis, oft schlecht lesbar oder unterhalb des ok-Eingabefensters, das zudem manchmal mit einem dicken Pfeil besonders markiert war).
Was mich erstaunt, ist Deine Beschreibung, die an keiner Stelle überhaupt so etwas wie ein "Fenster" erwähnt und die so klingt, als wären die Beträge von alleine auf deine Rechnung gezaubert worden, ebenso wie die Dialerdateien auf Deinen PC. Das erstaunt mich etwas...
Ich habe schon damals geschrieben, dass ich nicht an Autodialer von Intexus glaube:
Aka-Aka schrieb:
Wenn bei einem Dialer
dieser Art ein User beschreibt, dass sich der Dialer automatisch eingewählt habe, dann würde das bedeuten, dass der Dialer getürkt war. Denn ein Intexus wählt sich nicht automatisch (= ohne Aktivität des Users) ein...
(ist jedenfalls
mein Erkenntnisstand)
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=107097#107097
Allerdings würde ich das nicht ausschliessen wollen und auch ein noch so themenunerfahrener Amtsrichter müsste akzeptieren, dass so etwas eben
bereits gegeben hat - auch wenn die Dialeranbieter hier im Forum entsprechende Warnungen gerne weit ins Reich der Fabel gewiesen haben...
(Erst neulich wurde diese Diskussion aus dem Januar 2004 dankenswerter Weise zur Erinnerung für die Nachwelt wieder
ausgegraben)
Wenn es jemanden gäbe, der
nur auf der Grundlage der trickreichen Fenster einer Zahlungsaufforderung widerspräche, dann könnte sich jener meiner Unterstützung sicher sein. Unterstützung in jeder Art... Denn das würde mich auch
wissenschaftlich interessieren....
Da Du hier aber offenbar von einem "Autodialer" sprichst, also einem Dialer, der ohne Dein aktives und zustimmendes Zutun auf den Rechner kam und sich ohne dein Zutun einwählte, muss ich passen. Das habe ich nun einmal bei einem Intexus nie selbst gesehen...
Also lies noch einmal, was oben geschrieben wurde: wenn Du auf das Amtsgerichtsschreiben NICHT reagierst, wirst Du zahlen. Wenn Du ein Häkchen setzt und der Forderung damit widersprichst, kann es vor Gericht gehen. Dann könntest Du noch mehr zahlen müssen - oder nichts. Deine Strategie kann Dir hier keiner zimmern, aber wenn ich Anwalt wäre, würden mir schon so ein paar Sachen einfallen, ... :stumm:
Hier fand ich noch ein paar lesenswerte Zitate zum
"Tunneleffekt". Bei den Beispielen handelte es sich aber um Dialer einer
Konkurrenzfirma aus der bayrisch-niederländischen Gegend.