NightHawk3000
Frisch registriert
Hallo,
ich habe mal ein Anliegen zu Aufwandskosten (z. B. Fax, Brief). Zuerst schildere ich aber erst mal einwenig von meinem Fall.
Ich habe im März 2006 für einpaar Tage einen Tarif von Callando genutzt. Nach Erhalt und Prüfung der Rechnung stellte ich fest, das die Kosten viel zu hoch und falsch berechnet wurden. Auf der Rechnung wurde über BT Germany und NexNet abgerechnet.
Da der Rechnungsbetrag schon von meinem Bankkonto abgegangen war, blieb mir erst mal nur eins. Ich schrieb BT Germany, NexNet und Callando an und bat um Klärung sowie eine Gutschrift. Von BT Germany erhielt ich bis heute keine Antwort. NexNet und Callando speisten mich ständig mit Ausreden ab und antworteten nach einiger Zeit überhaupt nicht mehr. Auch Fristen für die Erstattung des zuviel gezahlten Betrages wurden ignoriert.
Nach einigen Monaten reichte es mir dann. Ich machte mich kundig und bekam den Tipp eine Lastschriftrückgabe zu machen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit meinem Geldinstitut, wurde mein Auftrag bearbeitet und die Lastschriftrückgabe ausgeführt.
Gleich nach Eingang der Lastschriftrückgabe überwies ich den Rechnungsbetrag (ohne dem fehlerhaften Anteil von BT Germany) auf das Konto der Deutschen Telekom. Über die Situation informierte ich die Deutsche Telekom, BT Germany als auch NexNet schriftlich.
Nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Mir sind durch den Schriftverkehr mit Callando und BT Germany (für den Versand von Faxen-Nachrichten) Aufwandskosten in Höhe von circa 2,80 Euro entstanden. Kann ich die geltend machen? Wenn ja, an wem müsste ich die Kosten richten (Callando oder dem auf der Rechnung angegebenen Anbieter, BT Germany)? Wenn ich nach einiger Zeit das Schreiben mit den Zahlungsmodalitäten von NexNet erhalte, darf ich dann gleich die Aufwandskosten (für den Fax-Versand) von meinen errechneten Betrag abziehen und diesen überweisen oder müsste ich die Kosten extra geltend machen (was ziemlich aufwändig wäre)? Auf was für Paragraphen kann ich den Anbieter hinweisen, wenn es Probleme beim einfordern der Aufwandkosten geben sollte? Gibt es eigentlich eine Mindesthöhe für die Erstattung von Aufwandskosten?
ich habe mal ein Anliegen zu Aufwandskosten (z. B. Fax, Brief). Zuerst schildere ich aber erst mal einwenig von meinem Fall.
Ich habe im März 2006 für einpaar Tage einen Tarif von Callando genutzt. Nach Erhalt und Prüfung der Rechnung stellte ich fest, das die Kosten viel zu hoch und falsch berechnet wurden. Auf der Rechnung wurde über BT Germany und NexNet abgerechnet.
Da der Rechnungsbetrag schon von meinem Bankkonto abgegangen war, blieb mir erst mal nur eins. Ich schrieb BT Germany, NexNet und Callando an und bat um Klärung sowie eine Gutschrift. Von BT Germany erhielt ich bis heute keine Antwort. NexNet und Callando speisten mich ständig mit Ausreden ab und antworteten nach einiger Zeit überhaupt nicht mehr. Auch Fristen für die Erstattung des zuviel gezahlten Betrages wurden ignoriert.
Nach einigen Monaten reichte es mir dann. Ich machte mich kundig und bekam den Tipp eine Lastschriftrückgabe zu machen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit meinem Geldinstitut, wurde mein Auftrag bearbeitet und die Lastschriftrückgabe ausgeführt.
Gleich nach Eingang der Lastschriftrückgabe überwies ich den Rechnungsbetrag (ohne dem fehlerhaften Anteil von BT Germany) auf das Konto der Deutschen Telekom. Über die Situation informierte ich die Deutsche Telekom, BT Germany als auch NexNet schriftlich.
Nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Mir sind durch den Schriftverkehr mit Callando und BT Germany (für den Versand von Faxen-Nachrichten) Aufwandskosten in Höhe von circa 2,80 Euro entstanden. Kann ich die geltend machen? Wenn ja, an wem müsste ich die Kosten richten (Callando oder dem auf der Rechnung angegebenen Anbieter, BT Germany)? Wenn ich nach einiger Zeit das Schreiben mit den Zahlungsmodalitäten von NexNet erhalte, darf ich dann gleich die Aufwandskosten (für den Fax-Versand) von meinen errechneten Betrag abziehen und diesen überweisen oder müsste ich die Kosten extra geltend machen (was ziemlich aufwändig wäre)? Auf was für Paragraphen kann ich den Anbieter hinweisen, wenn es Probleme beim einfordern der Aufwandkosten geben sollte? Gibt es eigentlich eine Mindesthöhe für die Erstattung von Aufwandskosten?