Internetabzocke

Ricci

Frisch registriert
Liebe Leser, hab da mal nee Frage. Da ständig einer meiner Kinder im Internet auf irgend welche unseriösen Firmen herein fällt und ständig neue Rechnungen ins Haus flattern, brauche ich Hilfe zu einem Thema.
Vor ca. 2 Monaten kam eine besagte Rechnung ins Haus und ich habe die Rechnung von meinem Sohn auch bezahlt. Der Vertrag läuft auf 2 Jahre und die erste Jahresgebühr habe ich ja schon bezahlt. Muß ich dies auch tun, wenn die 2. Rechnung kommt, oder kann ich diese ignorieren ?

Danke euch

Ricci
 
AW: Internetabzocke

Der Vertrag läuft auf 2 Jahre und die erste Jahresgebühr habe ich ja schon bezahlt. Muß ich dies auch tun, wenn die 2. Rechnung kommt, oder kann ich diese ignorieren ?
> http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html

Da ständig einer meiner Kinder im Internet auf irgend welche unseriösen Firmen herein fällt und ständig neue Rechnungen ins Haus flattern,
Du solltest deine Kinder mal grundsätzlich über die Gefahren im WWW aufklären.
Bei allem wo "gratis", "kostenlos", "Geschenk" steht besonders vorsichtig zu sein und nie bei unbekannten Seiten persönliche Daten eingeben, nicht mal die Emailadresse.

Zum Thema Minderjährigkeit:
http://forum.computerbetrug.de/info...tragsfallen-versteckte-kosten.html#post131430
Können sich Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?

Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.

Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
 
AW: Internetabzocke

Vielen lieben Dank für die Tip´s,

da ich ja noch ganz neu im Forum bin und dachte ich hätte schon nach allen Möglichkeiten geschaut, möchte ich mich hier nochmal für die schnelle Hilfe und den Links bedanken.


Ricci :-D
 
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