Inkassofirma darf nach Widerspruch nicht mit Schufa-Meldung drohen

Wer im Streit um Geldforderungen eine Schufa-Meldung angedroht bekommt, obwohl er schon ausdrücklich bestritten hat, dass die Forderung berechtigt ist, kann sich also durchaus auch juristisch wehren. Die Chancen stehen gut, dass die drohende Inkassofirma vor Gericht ordentlich abgewatscht wird.
Der sofortige Gang zum Anwalt sollte aber dennoch gut überlegt sein:
http://www.dr-bahr.com/news/drohung...-bei-bestrittener-forderung-rechtswidrig.html
Das OLG Celle stufte dieses zweite Schreiben als rechtswidrig ein.
http://www.rechtsprechung.niedersac...ml?doc.id=KORE201172014&st=null&showdoccase=1
4. Dem Kläger steht demgegenüber kein Anspruch auf Ersatz der vorprozessualen Anwaltskosten zu. Die gebührenausgleichende Tätigkeit seines Anwalts - insbesondere die Fertigung dessen Schreibens vom 6. Juli 2012 - erfolgte zu einem Zeitpunkt, in dem noch kein Unterlassungsanspruch bestand.
 
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