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Forenveteran
der gesamte Bericht zum Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden hierMit einem neuen Trick versuchen die umstrittene Firma Online Content Ltd. und ihre Anwältin K. G., Internetnutzer zur Zahlung von fragwürdigen Forderungen zu bewegen. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 93 C 916/08 – 41), das eine Zahlungspflicht für Seiten wie routenplaner-online.de zu belegen scheint. Doch das ist ein Irrtum.
http://www.computerbetrug.de/nachri...rspricht-mahnungen-von-katja-guenther-080915/