Info: Teilsieg gegen (...) und Kollegen

sünder

Frisch registriert
Hallo Leute,

habe heute nach etwa 16 Monaten, Rechnungsdatum, die mündliche Verhandlung gehabt. (...) und Kollegen haben sich durch einen, wie ich meine, externen Anwalt vertreten lassen. Sachverhalt wie bei Euch, ungewollte Verbindungen zu einem Mehrwertdienst. Streitsumme um die 150.- Euro. Hätte am Ende 218.- Euro gekostet, Mahnkosten, Inkassokosten usw. Hatte auf dem Einzelverbindungsnachweis 5 Verbindungen innerhalb von 4 Minuten, längste Nutzung 18 Sekunden. Dieser Einzelverbindungsnachweis wahr nach Ansicht des Richters der entscheidende Punkt, plus der Tatsache das auch nach mehrmaliger Anforderung der Diensterbringer nicht preisgegeben wurde. Habe mich auf einen Vergleich von 75.- Euro eingelassen, da ich sonst bei einer Teilschuld durch die Anwaltskosten von (...) und Kollegen wesentlich mehr zu zahlen hätte.
Wünsche Euch viele Erfolg bei Euren Bemühungen den ...... auszukommen.

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tf/moderator


Sünder
 
Keinen Cent bezahle ich, wenn ich nicht vor Gericht dazu verdonnert werde. Vergleiche stinken. Betrachte deinen Teilerfolg lieber als Teilniederlage.

Gruß wibu
 
Hört sich nach "halbe halbe" an, sprich der Beklagte zahlt die Hälfte der Forderung und es wird weiter Kostenaufhebung (jeder zahlt seinen Anwalt selbst) an.

Wenn der Fall real ist, ist das ohne Rechtsschutzversicherung oder mit entsprechendem Selbstbehalt kein soooo guter Deal gewesen. Die eigenen Anwalltskosten betragen in jedem Fall € 50,03. Plus € 75,00 aus dem Vergleich macht € 125,03 statt € 150,00 sofort bezahlt und akzeptiert.

Nun ja. Könnte auch ein fiktiver Fall sein und von den Anbietern und / oder den Axmännern gestreut sein, um Zahlungen von Opfern zu schinden. :-?

1anwalt1
 
Dieser Einzelverbindungsnachweis wahr nach Ansicht des Richters der entscheidende Punkt, plus der Tatsache das auch nach mehrmaliger Anforderung der Diensterbringer nicht preisgegeben wurde. Habe mich auf einen Vergleich von 75.- Euro eingelassen...

Eigentlich zunächst zwei Spitzengründe für eine Klageabweisung. Wie hat denn das Gericht begründet, dass überhaupt ein Vergleich empfohlen wurde? Oder kam der Tipp vom AxBoten?
 
nichtversteher schrieb:
Gast schrieb:

Dieser Einzelverbindungsnachweis wahr nach Ansicht des Richters der entscheidende Punkt

"wahr"? ...liegt auf der Tastatur ziemlich auseinander, sollte Freud hier die Finger geführt haben? :wink:

@nichtversteher

Spitzfindig bis ins Detail. Wie wär's damit:

Der Richter entscheidet nach Ansicht der einzelnen Punkte beim Nachweis einer wahren Verbindung?!

Wa(h)r das was? :juggle:
 
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