Wenn die Bundesnetzagentur feststellt, dass eine Mehrwertnummer illegal genutzt wurde, wird häufig vollmundig verkündet, die Bundesnetzagentur schütze die Verbraucher, indem sie ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verfügt.
Es wurde mehrfach belegt, wie wenig wirkungsvoll diese Maßnahme ist. Gelder werden trotzdem in Rechnung gestellt, es wurde auch berichtet, dass bei Widerspruch gegen die Inkassierung Telefonfirmen die Beträge "aus Kulanz" erstattet haben. Das ist ein Witz, wenn ein Rechnungslegungsverbot vorliegt.
Problematisch ist es bei Prepaidkarten. Was kann man tun, wenn man mit einer Prepaidkarte eine 0900 angerufen hat und später erfährt man dann, dass die Gebühren nicht inkassiert werden dürfen?
Ich habe hier einen "Idealfall" zugespielt bekommen. Hier wurde direkt nach dem Gespräch Kontakt mit dem Mobilfunkprovider aufgenommen. Der Mobilfunkanbieter hat angeboten, ausnahmsweise einen Verbindungsnachweis für die Prepaidkarte zu erstellen.
Aufgrund dieses Verbindungsnachweises wurde nun nachgefragt, was denn nun passiert. Die Mehrwertnummer wurde am Tag des Anrufes gesperrt und es wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verhängt (rückwirkend).
Dass hier Betroffene auf Kosten sitzen bleiben, dürfte naheliegend sein. Aber was passiert mit dem Geld? Bleibt es beim Mobilfunkbetreiber? Bekommt es der Netzbetreiber? Fließt es gar zu den Betrügern und Abzockern?
Auf die Antworten des Mobilfunkbetreibers bin ich gespannt... Wir werden den Fall weiter verfolgen!
Es wurde mehrfach belegt, wie wenig wirkungsvoll diese Maßnahme ist. Gelder werden trotzdem in Rechnung gestellt, es wurde auch berichtet, dass bei Widerspruch gegen die Inkassierung Telefonfirmen die Beträge "aus Kulanz" erstattet haben. Das ist ein Witz, wenn ein Rechnungslegungsverbot vorliegt.
Problematisch ist es bei Prepaidkarten. Was kann man tun, wenn man mit einer Prepaidkarte eine 0900 angerufen hat und später erfährt man dann, dass die Gebühren nicht inkassiert werden dürfen?
Ich habe hier einen "Idealfall" zugespielt bekommen. Hier wurde direkt nach dem Gespräch Kontakt mit dem Mobilfunkprovider aufgenommen. Der Mobilfunkanbieter hat angeboten, ausnahmsweise einen Verbindungsnachweis für die Prepaidkarte zu erstellen.
Aufgrund dieses Verbindungsnachweises wurde nun nachgefragt, was denn nun passiert. Die Mehrwertnummer wurde am Tag des Anrufes gesperrt und es wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verhängt (rückwirkend).
Dass hier Betroffene auf Kosten sitzen bleiben, dürfte naheliegend sein. Aber was passiert mit dem Geld? Bleibt es beim Mobilfunkbetreiber? Bekommt es der Netzbetreiber? Fließt es gar zu den Betrügern und Abzockern?
Auf die Antworten des Mobilfunkbetreibers bin ich gespannt... Wir werden den Fall weiter verfolgen!