Naja, das mit den Filmen und der Musik ist auch nicht "astrein".
Ich wiederspreche Heiko ja nur ungern, aber:
- ja, ich darf mir von Videos und Musik, die ich besitze (Sicherheits-)Kopien machen
- ja, ich darf sogar bis zu sieben Stück machen und die im Freundes und Bekannten-Kreis verschenken (hier ein besonderes Augenmerk auf das unentgeltliche Handeln)
- nein, ich darf keine Kopien anfertigen und diese dann an eine "unbestimmte Anzahl" von Leuten zur Verfügung stellen; auch die Argumentation "alle im P2P-Netz sind meine Freunde" zählt hier nicht.
Die Kopien für Freunde und Bekannt bezieht sich eindeutig auf "enge Freunde" (namentlich bekannt) und "nahe Verwandte" (also nicht der Stiefbruder des Mannes meiner Cousine dritten Grades, den ich noch nie in meinem Leben gesehen habe)
Wenn ich also in einem P2P-Netz Video- oder Musik-Kopien "share", dann verstoße ich in Deutschland gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Wobei gerade eine Novellierung des UrhG im gären ist, die mir die ersten beiden genannten Punkte auch noch entziehen will. Man wird abwarten müssen, was da kommt.
Matthias