Humorvolle Vorstellung

uli7

Frisch registriert
Heute hab ich meinen kreativen Tag und bin als Querdenker unterwegs.
Nur so eine Idee....
Wenn viele viele Leute der Nexnet, Firstgate, oder Intrum einen geringen
Betrag (1 Cent) überweisen unter Angabe eines völlig verrückten Grundes...
könnte z. B. für die Lieferung von 1 Gramm Sand sein oder was ähnlich blödes...
und dann den Betrag wieder zurückfordern, so käme doch die Buchhaltung dieser
Firmen in sehr große Bedrängnis, denn die haben dann viel zu tun und zu wenig Personal.
So könnt man doch eine Firma blockieren, ja verwaltungstechnisch regelrecht lahmlegen.

Frage an die Juristen: wäre so etwas rechtlich haltbar / durchführbar ?

Schon jetzt ein Wort an Heiko.... sei nicht gleich wieder kritisch und brat mir eins über
von Wegen Niveau und so.... sieh mein Posting einfach als eine Verrückte Idee und versuch dir
vorzustellen, wie in diesen Firmen das Chaos ausbrechen würde.....
Gib zu du grinst jetzt auch verschmitzt ;-)

Gruß Uli7
 
:gruebel: Das dürfte wohl der Gesichtsausdruck des FIBU-Sachbearbeiters sein, wenn er solche Buchungen sichtet. Alleine die Vorstellung treibt mir schon das Grinsen in's Gesicht.
Allerdings sehe ich doch die starke Gefahr, das man dort versuchen würde, sowas als groben Unfug ahnden zu lassen.
Da muß was Besseres™ her, irgendwas Unangreifbares...

MfG
L.
 
Schlechte Idee:

§ 823 BGB - Deliktischer Schadensersatz: Der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb ist geschützt - wer ihm vorsätzlich Schäden zufügt, haftet für den Ersatz der Kosten.

Also Vorsicht.

Vorsichtshalber schon mal:
§ 266 BGB - Teilleistungsverbot:
Der klassische Nervtrick, eine Schuld von z.B. 60 € in 60 Teilleistungen zu erbringen, klappt nicht - der Gegner kann die Annahme verweigern, also kostenfrei zurück senden. Bei Vorsatz gilt § 823 BGB (s.o.)
 
@Katzenhai

Wie sieht es aus mit der Höhe des Schadenersatzes?

Immer unter der Vorraussetzung, das eine gemeintschaftliche Absprache nicht nachweisbar ist, und jeder einzelne nur eine 'Idee' aufgegriffen hat, die er 'mal irgendwo gelesen' hat:

- bei einer Buchung von 1Cent, muß da nicht der Schadenersatz in einem gewissen Bezug zu der Höhe des Geldbetrags sein? 'Fiktives Geld' ist ja schließlich keine Sache (obwohl auch Schaden anrichbar ist), die unabhängig vom eigenen Wert einen Schaden VIEL höheren Wertes anrichten kann.
- nur mal angenommen, es würde 1000 Leute so machen, wie sieht es da mit der Aufteilung des entstandenen Schadens aus?
- und, die Aufarbeitungs des Schadensfalls, die Verteilung der wirklich durch den Einzelfall entstandenen Schadens, die Beitreibung des Ersatzes in 1000 Fällen,.... wäre das nicht für diese betroffene Fa. ein Eigentor? Die müßte ja dann schon fast ein Tochterunternehmen gründen, um das dann abzuarbeiten?

Oder, habe ich nur mal wieder falsche Vorstellungen?
 
Die Einwände stimmen schon. Es wäre wohl recht schwierig für die Geldempfänger, den notwendigen Vorsatz jedes Schädigers nachzuweisen - sie würden sich z.B. an den Ideengeber (s.o. hier) halten und dem alles aufdrücken. Der hat dann erst mal die A...Karte.

Vor allem aber:
Der Rückforderungsanspruch wird wie durchgesetzt?

Man schreibt ein Rechnungsschreiben - und die erklären die Aufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch. Peng, aus.

Möchte hier jemand dann seinen Cent bei dieser Sachlage einklagen?
 
Die Einwände stimmen schon. Es wäre wohl recht schwierig für die Geldempfänger, den notwendigen Vorsatz jedes Schädigers nachzuweisen - sie würden sich z.B. an den Ideengeber (s.o. hier) halten und dem alles aufdrücken. Der hat dann erst mal die A...Karte.

Eine Idee auszusprechen ist noch lange keine Aufforderung es auch
wirklich zu tun !!

Oder hat etwa Japan denjenigen verklagt, der die theoretische Idee
der Kernspaltung hatte ?
 
Zurück
Oben