kann mich nicht mehr erinnern. was bedeutete das in der Praxis?BGH-Urteil zu 0190-Nummern
Der III. Zivilsenat des BGH entschied am 4. März 2004 in
einem Urteil (BGH, vom 4.3.2004 - III ZR 96/03) über die
erhöhte Vergütung für Verbindungen über eine 0190- oder
900- Mehrwertdienstenummer durch den Einsatz so
genannter Dialer, dass dem Anschlussinhaber des
Endanschlusses kein Verstoßgegen seine
Sorgfaltsobliegenheit zur Last gelegt werden kann. Dies
betrifft indirekt auch die als Lizenzmodell im Einsatz befindliche Software der InfoGenie Global GmbH, da auch dort ein
so genannter Dialer für die Abrechnung der
Mehrwertdienste zum Tragen kommt.
bitte kurze Erklärung, wenn das jemand ex ärmulo parat hat