Hinweis auf Kosten plötzlich da

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Der Jurist

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Hinweis auf Kosten plötzlich da oder Der Trick mit den zwei Web-Seiten

Ein einfacher Trick, um ahnungslose Internet-Nutzer über Kostenfallen zutäuschen, ist auch das Vorhalten von zwei (oder mehr) Seiten.

Beworben wird die zweite Seite ohne Hinweise auf Kosten. Diese Seite sog. Landingpage wird auch aufgerufen, wenn der "Kunde" beim ersten Mal auf die Seite geht.
(nahezu ausschließlich über Googleadsensewerbung, Popupwerbung oder Spammails)

Will er später die Seite erneut aufrufen, wird er unter der ihm bekannten Web-Adresse aber nur die erste Seite finden. Da wird dann deutlich auf Kosten hingewiesen.

Ebenso heimtückisch ist die Variante, dass zunächst die Seite ohne Kosten-Hinweise im Netz steht. Wenn dann genügend Internet-Nutzer auf die Seite hereingefallen sind, wird sie "überarbeitet" und plötzlich sind Hinweise auf Kosten nicht mehr zu übersehen.

Wenn diese Technik dem Rechtsanwalt, der den Nutzer vertritt, bekannt ist, ist die juristische Verteidigung dagegen leicht. Dann muss man nur mit "Nichtwissen" bestreiten, dass die Seite mit dem Kostenhinweis genau dann im Netz stand, als der Nutzer sie aufgerufen hat.

Vor Gericht muss dies aber auch ausdrücklich gesagt werden. Denn vor den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht)gilt: Das Gericht beachtet nur, was ausdrücklich im gegenständlichen Verfahren vorgetragen wird, auch dann wenn es sonst allgemein bekannt ist. Kurz: Es muss gesagt oder geschrieben werden: "Ob die Seite beim Aufruf durch mich überhaupt einen Preis gezeigt hat, weiß ich nicht. Auch wenn Sie heute einen Preis zeigt, mag dies damals anders gewesen sein. Weiter weiß ich nicht, ob ich genau die Seite aufgerufen habe, von der der Kläger behauptet, sie sei seine Eingangsseite. Internet seiten sind schnell änderbar bzw. können verschiedene Seite durch Umlenkung der Anfrage aufgerufen werden, ohne dass der Nutzer dies merkt. Weiter können durch Aus- und Einblendungen verschiedenes Information gezeigt bzw. abgedeckt werden, ohne dass der Nutzer dies wahrnimmt."


Sollte der Anbieter seinerseits einwenden, das sei technisch nicht möglich, muss der Rechtsanwalt des Nutzers nur verlangen, dass dazu Beweis erhoben wird, indem er fordert, dass das Gericht vom
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Godesberger Allee 185 - 189
53175 Bonn
Telefon: 0228 99 9582-0
Telefax: 0228 99 9582-5400
E-Mail: [email protected]
eine amtliche Auskunft einholt.

Schon ist die Klage des Nutzlosanbieters in sich zusammengefallen. Das dürfte übrigens auch ein Grund dafür sein, dass es solche Klagen bislang nur ganz vereinzelt gab. Die Nutzlosanbieter wissen schon, warum sie den Gang zu den Gerichten scheuen. Blutige Nasen gibt es anderswo billiger.
 
AW: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Ergänzend zu den Erklärungen, wie Links/Inhalte von/auf Webseiten in Anhängigkeit
des Aufrufs manipuliert werden können, auch noch der eindringliche Hinweis,
dass Webseiten selber grundsätzlich sehr flüchtig sind.

Inhalte können zu jedem Zeitpunkt in Sekundenbruchteilen verändert werden.
Daher sind Einlassungen von Forderungsstellern "Das steht/stand dort" von keinerlei
Beweiskraft.

Es gilt immer wieder der Satz. "Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt"

Forderungssteller müßten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Beweis
antreten, was wann für einen Verbraucher sichtbar und deutlich erkennbar gewesen wäre.
Da dies de facto nicht möglich ist, meiden die "Anbieter" Prozesse praktisch völlig.
Der Verbraucher braucht lediglich abzustreiten, wie vorstehend erläutert, dass Preishinweise
sichtbar gewesen wären. Er selber muß gar nichts beweisen.

Zur Diskussion: http://forum.computerbetrug.de/rech...sion-zu-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
 
AW: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Wirklich schön zu sehen:
Einmal über Google ohne Hinweis auf Kosten,
einmal direkt- und plötzlich sind die Kosten zu sehen.
Der dicke Punkt auf der Stirn macht den Unterschied.
 

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AW: Hinweis auf Kosten plötzlich da

So, hier die Screenshots von den drei Beispielen von Seitenversionen.

Das "Kleingedruckte" unten auf den Seiten ist bei allen Versionen identisch, deswegen hab
ich es nur zweimal rausfotografiert.

Die unterschiedlichen Layouts werden einfach nur durch einen unterschiedlichen Session-Code
geladen, das ist in den Screenshots auch anhand der URL-Zeilen des Browsers erkennbar.

Also je nachdem, wie man die Seite aufruft, sieht sie aus.

Die Seite, die mit einer Suchmaschine gefunden wurde, kann völlig anders gestaltet sein,
als die Seite, wenn man im Browser "[noparse]www.seitenname.de[/noparse]" eingibt,
weil die Ergänzung aus der Suchmaschine fehlt.

Der Trick geht auch, wenn der Pfad über eine Email übermittelt wurde.

Danke an die Mods für das kurzfristige Öffnen der Seite.
 

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AW: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Hier mal ein weiteres Beispiel der Webseite "Load-Tipp.de".

Gehe ich auf deren Homepage: load-tipp.de, dann sehe ich unten weiß auf schwarz (unter Augenkrebsgefahr :scherzkeks:, in Kleinstschrift, aber immerhin...) einen Passus "Rechnungen, Preise und Vertragslaufzeit" mit einen "Spottpreis" :scherzkeks: von 192 Euro für 24 Monate.




Gehe ich jetzt auf die Unterseite: load-tipp.de/downloaden.html, dann ist - April, April! - die ganze Preiskennzeichnung weg.



Ich habe hier also 2 Versionen eines Angebots auf der Webseite vorliegen:

ein Angebot ist kostenpflichtig, ein anderes nicht.

Welche gilt denn nun? :-?

Nun wird uns die liebe Frau A. in Leipzig natürlich erklären, dass im Zweifelsfall immer nur das kostenpflichtige Angebot gilt.

Das dürfte ein Richter allerdings anders sehen.

Jedenfalls ist das keine eindeutige Angebots- und Preisbeschreibung gemäß der Informationspflichten aus § 312c BGB i.V.m. BGB-InfoV.

Wenn man - etwa über Werbelinks - direkt auf die Unterseite: /downloaden.html verlinkt wird, dann sieht man natürlich keinen Preishinweis (nicht einmal den in Mikroschrift).
 
AW: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Wenn diese Technik dem Rechtsanwalt, der den Nutzer vertritt, bekannt ist, ist die juristische Verteidigung dagegen leicht. Dann muss man nur mit "Nichtwissen" bestreiten, dass die Seite mit dem Kostenhinweis genau dann im Netz stand, als der Nutzer sie aufgerufen hat.
Bisher mußte noch kein User dies deutschen Richtern erklären. Roßtäuscher meiden den Kontakt
mit der Gerichtsbarkeit de facto völlig.
 
AW: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Da gibt es etwas mehr oder weniger Neues:

heise online - Clickjacking-Problem in Browsern bleibt bestehen

Heise.de 19.01.2010 schrieb:
Clickjacking-Problem in Browsern bleibt bestehen

Eine neue Demo[1] zeigt, dass Browser-Hersteller immer noch keinen wirksamen Schutz vor sogenannten Clickjacking-Angriffen gefunden haben. Beim Clickjacking schiebt eine manipulierte Webseite beispielsweise einen durchsichtigen iFrame unter den Mauszeiger. Im Glauben, etwas auf der angezeigten Seite anzuklicken, klickt der Anwender jedoch auf Elemente in einem durchsichtigen iFrame einer anderen Seite, beispielsweise Buttons in Weboberflächen. .......

Weboberflächen mit Kenntnisnahme von AGB und Vertragsschluss usw.

Mit halbdurchsichtigen Frames können auch Kostenhinweise mit "kostenlos" oder "gratis" übertüncht werden.
 
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Abo-Fallen-Betreiber angeklagt. Diese haben mit Seiten mit und ohne Kosten-Hinweise eingesetzt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anklage-wegen-Abzocke-mit-Abofallen-1365351.html

.... Auf den Anmeldeseiten mussten die Nutzer ihre persönlichen Daten eingeben. Hier gab es laut Anklage keinerlei Hinweise darauf, dass der spätere Download etwas kostet. Nach der Registrierung wurde dann eine Bestätigungs-E-Mail über einen zwölfmonatigen Abo-Vertrag verschickt – eine Kostenfalle. In dieser Mail wiederum wurde aber auf eine Webseite verlinkt, auf der sich die Kunden angeblich angemeldet hatten, und auf der die Kosten tatsächlich standen. "Damit wurden die Geschädigten getäuscht", sagte Möllers. ....
 
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