Hilfe! Man hat mir am Telefon ein Gewinnspiel angedreht! Was jetzt?

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Hilfe! Man hat mir am Telefon ein Gewinnspiel angedreht! Was jetzt?

Hier eine Infosammlung für alle, die am Telefon einer Teilnahme an einem Gewinnspiel zugestimmt haben und jetzt da wieder raus möchten.
Wenn Sie ganz sicher keiner Spielteilnahme zugestimmt haben, und jetzt eine Abbuchung vom Konto feststellen bzw. eine "Auftragsbestätigung" des Anbieters erhalten haben, lesen Sie >hier< weiter.

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Wenn man einem Vertrag zugestimmt hat, den man eigentlich nicht wollte, muss man darauf achten, dass dieser fristgerecht "widerrufen" wird.

Oftmals kommt zwar aus rechtlichen Gründen selbst dann, wenn man "Ja" gesagt hat, trotzdem kein Vertrag zustande, weil diese Werbegespräche meistens grobe rechtliche Formfehler enthalten.
Das ist aber letztendlich nicht so entscheidend, denn man kann einen Widerruf auch mit einem Widerspruch verbinden.
Ist man sich nicht sicher, ob ein Vertrag zustandegekommen sein könnte, dann widerspricht man also dem Vertrag und etwaigen Forderungen, und widerruft hilfsweise (wenn die Widerrufsfrist noch nicht um ist).

>>>So geht´s.<<<

Die Frist dazu beginnt erst dann, wenn die Widerrufsbelehrung in Schriftform bei Euch ankommt, also per Post. Weil die Belehrung natürlich immer erst nach dem Werbeanruf (nach dem "Vertragsschluss") kommen kann, beträgt die Frist immer 1 Monat (und nicht 14 Tage). Der "Widerruf" sollte so abgegeben werden, dass man dies später beweisen kann. D.h.: Einschreiben + Rückschein.

Ob solche "Verträge", die im Rahmen unverlangter Werbeanrufe zustandegekommen sind, überhaupt wirksam sind, das dürfte in vielen Fällen fraglich sein. Beweispflichtig darüber wäre im Streitfall das anbietende Unternehmen. Diese Beweisführung dürfte aber meistens äußerst schwer werden. Selbst, wenn nachweislich am Telefon einer Spielteilnahme zugestimmt wurde, so sind diese "Verträge" sehr oft schon deswegen unwirksam, weil der Anbieter während des Verkaufsgesprächs die erforderlichen Angaben nicht gemacht hat.

Oft ist daher ein Widerruf bzw. Widerspruch bei solchen "Klabauterverträgen" sogar noch Monate nach Zustellung der "Auftragsbestätigung" problemlos möglich. Denn nicht nur sind die Verträge oft unwirksam; auch die Widerrufsbelehrungen, die meistens in lapidarer Form an die Auftragsbestätigung angehängt sind, spotten sehr oft in rechtlicher Hinsicht jeder Beschreibung und sind daher oft null und nichtig. Das fängt bereits damit an, dass bei vielen Gewinnspielabzockern sich Ihr Vertragspartner, das leistungserbringende "Unternehmen", erst gar nicht korrekt identifiziert. Oft bekommen Sie z.B. nur eine obskure Briefkastenadresse.
Ein Fernabsatzvertrag mit einem Phantom ist jedoch null und nichtig. In solchen Fällen brauchen Sie auch keine Angst davor zu haben, dass Sie so ein "Unternehmen" jemals verklagt - trotz aller Drohungen von Inkassobüros und Anwälten.

Im Zweifelsfall, wenn Sie nicht wissen, ob der Vertrag oder die Widerrufsbelehrung gültig sind, holen Sie Rechtsberatung von einem Anwalt oder der Verbraucherberatung ein.

Sollten Gelder vom Konto abgebucht werden, dann lässt man das von seiner Bank wieder zurückbuchen. Das kostet einen selbst nichts, jedoch den Abbucher Rücklastschriftgebühr (ca. 3-15 Euro pro Vorgang). Sollte man bis dahin noch keine Post vom Gewinnspielbetreiber haben, so wird der spätestens jetzt herumnölen und Geld haben wollen. Und zwar gleichgültig, ob Sie den Widerruf erklärt bzw. widersprochen haben, oder nicht: sie müssen sich auf einige Droh- und Mahnbriefe einstellen. Tatsächlich schläft die Sache aber nach einigen Mahnschreiben plötzlich sang- und klanglos ein.

Ist es daher überhaupt sinnvoll, eine Brieffreundschaft mit Gewinnspielabzockern anzufangen?
Tatsächlich kann man sich in einigen Fällen sogar durchaus überlegen, ob man überhaupt einen Widerruf+Widerspruch schreiben soll. Speziell dann, wenn man von dem Anbieter nur eine Postfachadresse bzw. Tarnanschrift auf den Jungfraueninseln mitgeteilt bekommt, ist nicht zu erwarten, dass man von so einem "Unternehmen" jemals verklagt würde. Dann müssten die nämlich aus der Deckung kommen und ihre ladungsfähige Anschrift offenlegen. Wenn die das bisher schon tunlichst vermieden haben, dann ist nicht zu erwarten, dass sie vor Gericht noch damit herauskommen. Außerdem ist deren Rechtslage schlecht.

Geld haben wollen und dieses vom Gericht auch zugesprochen zu bekommen, sind nämlich zweierlei Dinge. :D
Die Gewinnspiel-Abzocker wissen selbst ganz genau, dass die Rechtsgrundlage ihrer Forderungen äußerst dünn ist, weil bei diesen schlecht geführten Werbegesprächen am Telefon aufgrund grober Informationsmängel meistens kein wirksamer Vertrag zustandekommt.
Diese Mängel fangen oft bereits damit an, dass Ihnen nicht einmal die Identität Ihres Vertragspartners bekanntgegeben wird. Sie bekommen nur einen nichtssagenden Phantasienamen wie "Millionenexpress", "Megachance", "Gewinnkomet", "Deutscher Supertipp" u.a.
Das sind jedoch alles keine korrekten Firmenbezeichnungen, sondern reine Phantasienamen. Diese "Firmen" gibt es nicht. Sie bekommen also oft nicht einmal mitgeteilt, wer überhaupt der tatsächliche Vertragspartner ist. Verträge mit Phantomfirmen gibt es jedoch nicht. Denn zu einem Vertrag müssen beide Parteien eindeutig bestimmbar sein. Die Phantomfirma wird jedoch ihre Identität nicht aufdecken wollen.
Daher versuchen die auch in aller Regel nicht, ihre dubiosen Forderungen vor Gericht durchzusetzen. Selbst dann, wenn eine sogenannte "Gesprächsaufzeichnung" vorhanden ist: bisher ist nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Gewinnspiel-Abzocker so eine Aufzeichnung vor einem deutschen Richter präsentiert hat.
Sie können sicher sein, dass die Banden auch ganz genau wissen, warum sie das niemals tun.

Sollte es zu einer Abbuchung vom Konto kommen, obwohl keine Abbuchungserlaubnis erteilt, bzw. inzw. entzogen wurde, dann empfiehlt
es sich, eine Strafanzeige zu stellen.

Weitere Infos zu dem Problem findet man hier:

Wann habe ich einen Vertrag am Telefon abgeschlossen?
Telefonisch abgeschlossene Verträge - Antispam Wiki

Warum "Widerruf"? Eine Info über verschiedenen Begriffe.
Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung - Antispam Wiki

Alles rund um das Widerrufsrecht
Widerrufsrecht - Antispam Wiki

Wie stelle ich sicher, dass ein Brief auch beweisbar ankommt?
Zustellmöglichkeiten - Antispam Wiki

Bitte auch beachten:
Telefonische "Abbestellungen" oder "Stornierungen" bei der "Service-Hotline" des Unternehmens dienen mehr oder weniger Ihrem Privatvergnügen, haben aber im Streitfall in punkto Beweiswert etwa den Stellenwert wie ein Zwiegespräch mit einer Parkuhrl!
Bedenken Sie, dass Ihnen am Telefon alles und nichts "bestätigt" oder "zugesichert" werden kann.
Ein Nachweis darüber ist Ihnen jedoch leider im Streitfall regelmäßig unmöglich!
Tatsächlich werden solche mündlich getroffenen Absprachen/Zusicherungen seitens der beteiligten Unternehmen später nicht selten einfach bestritten.
Jegliche Kommunikation mit diesen Unternehmen (sofern man sich überhaupt dazu entschließt) sollte ausschließlich schriftlich per Einschreiben geführt werden!

Was kann noch so passieren?
Beliebt ist es, den Druck durch Schreiben von Inkassobüros zu erhöhen.
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide der Abzocker - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln

In sehr seltenen Fällen ist es denkbar, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Allerdings ist das bei den typischen Gewinnspielabzockern bisher nie bekannt geworden - trotz aller Drohungen. Wenn doch wider Erwarten so ein Mahnbescheid kommt, bedeutet das aber nicht, dass die Forderung tatsächlich zurecht besteht! Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit einer Forderung nicht. Was man dann machen sollte, erfährt man hier:
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Wichtig ist dann nur, dass man dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen widerspricht, Rücksendung ans Gericht per Einschreiben.

Wie kann man sich gegen lästige Werbeanrufe wehren?
Abwehr von Cold Calls - Antispam Wiki
 
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