HFM B.....

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Anonymous

Am Sonntag den 25.04.04 wählte ich mich ins Internet ein und bemerkte nicht wie sich ein Dialer installierte und sich auf der 2.Leitung
auf den Weg ins Telefonnetz machte.Am nächsten Tag entdeckte ich auf dem Desktop eine Verknüpfung zu einem Chat ("live"), welche ich sofort löschte

Am 27.04.04 flatterte eine Rechnung von einer Fa.HFM ins Haus (49,-) für die Nutzung bestimmter Dienste.
Der beiliegende Prospekt (Vernachlässigte Hausfrau sucht dringend potente Männer etc.) war eindeutig.
Die Fa.HFM (www.hfm-service.de) kassiert dabei nicht für sich sondern "im Auftrag" einer Fa.MDI SL, weshalb eine Anzeige gegen die Firma HFM problematisch ist (aber so ist das wohl gedacht).
Versuche der Fa. ein Fax (zwecks Widerspruch) zu schicken scheiterten, da das Fax entweder besetzt war oder nichts annahm.
Versuche der Fa. eine Mail (zwecks Widerspruch) zu schicken scheiterten, da das Postfach tagelang verstopft war.

Am 25.05.04 schließlich kam eine Mahnung.
Anzeige bereits erstattet.

MfG
hawkeye_13
 
Wer kostenpflichtige Dienste nutzt, muss diese auch bezahlen. Es kann nicht sein, dass Anbieter Content aufbauen und zur Verfügung stellen. Andere aber daherkommen und nicht bezahlen wollen, wenn sie eben dieses Content nutzen. Rechtlich wirst du keine Chance haben. Bezahl lieber jetzt, später kostet es nur Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Gebühren für den Inkassodienst. Leicht kannst du 200 ? verlieren. Da würde ich die 49 ? lieber vorziehen und bezahlen.

Glaub mir, ich habe alles durch und ich musste 230 ? bezahlen. Ich ärgere mich heute noch, dass ich nicht die 49 bezahlt habe.

Gruß
Gerald
 
hmm. diese forum scheint nicht in der lage zu sein euro-zeichen anzuzeigen. das ? soll EUR heißen. ein euro-zeichen (?) <--- ALT-STRG-E geht hier wohl nicht.
 
Anonymous schrieb:
Wer kostenpflichtige Dienste nutzt, muss diese auch bezahlen. Es kann nicht sein, dass Anbieter Content aufbauen und zur Verfügung stellen. Andere aber daherkommen und nicht bezahlen wollen, wenn sie eben dieses Content nutzen. Rechtlich wirst du keine Chance haben. Bezahl lieber jetzt, später kostet es nur Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Gebühren für den Inkassodienst. Leicht kannst du 200 ? verlieren. Da würde ich die 49 ? lieber vorziehen und bezahlen.

Glaub mir, ich habe alles durch und ich musste 230 ? bezahlen. Ich ärgere mich heute noch, dass ich nicht die 49 bezahlt habe.

Gruß
Gerald

:rofl: Das spricht dafür, dass Du die Dienste auch genutzt hast. Wenn Du dies getan hast, dann hast Du diese auch zu bezahlen. Das gilt grundsätzlich. Wer bewusst Dienste in Anspruch nimmt und diese dann nicht bezahlen will, macht sich nämlich selbst strafbar - insofern geschehen Dir die angeblichen 230 Euro gerade recht. Für alle tatsächlich Geschädigten gilt: Beherzigt die Rstschläge der Verbraucherzentralen, der vielen Polizeidienststellen und der Regulierungsbehörde zum Thema HFM.
 
Anonymous schrieb:
Wer kostenpflichtige Dienste nutzt, muss diese auch bezahlen.

Nein.

Wenn die Dienstleistung ohne beiderseitiges Einvernehmen über eine entgeltliche Leistungserbringung erbracht wird, dann kann von einem Verbraucher nicht einmal dann eine Zahlung beansprucht werden, wenn der sich dessen bewußt war, daß die Dienstleistung unbestellt und in der Absicht erbracht wird, eine Zahlung dafür fordern zu wollen.

Ohne Bestelllung könnte der Dienstleister eventuell nur dann ausnahmsweise einen Anspruch gegen einen Verbraucher haben, wenn er nachweist, daß der Verbraucher mit der gehörigen Sorgfalt hätte erkennen müssen, daß der Diensteerbringer seine Leistung in der irrigen Vorstellung einer von ihm, dem Verbraucher, vorgenommenen Bestellung erbringt.

Meines Wissens hat der BGH entschieden, daß einen PC-Nutzer keine Obliegenheit trifft, sich vor ungewollten Dialer-Installationen zu schützen - sodaß einem Verbraucher keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann wenn er nicht erkennt, daß Inhalte ihm über eine heimlich be(- und herge)stellte Dialerverbindung übermittelt werden. Im Zweifel ist also der unbestellt leistende Mehrwert-Diensteanbieter dafür beweispflichtig, daß der Verbraucher den vorgeblichen Diensteanbieter-Bestellirrtum fahrlässig übersehen hat, wenn er trotzdem eine Zahlung beanspruchen möchte.

Es kann nicht sein, dass Anbieter Content aufbauen und zur Verfügung stellen.
Andere aber daherkommen und nicht bezahlen wollen, wenn sie eben dieses Content nutzen. Rechtlich wirst du keine Chance haben.

Sag mal - würdest Du eigentlich Deinem eigenem Rechtsrat vertrauen, was die rechtliche Beurteilung der Berechtigung zweifelhafter Zahlungsforderungen aus der angeblichen Erbringung vermeintlicher Vertragsdienste angeht? Offensichtlich wäre die Empfehlung (an Dich) nicht verkehrt (gewesen), nicht auf Dich (selbst) zu hören ....:

Bezahl lieber jetzt, später kostet es nur Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Gebühren für den Inkassodienst. Leicht kannst du 200 ? verlieren. Da würde ich die 49 ? lieber vorziehen und bezahlen. Glaub mir, ich habe alles durch und ich musste 230 ? bezahlen. Ich ärgere mich heute noch, dass ich nicht die 49 bezahlt habe.

Du meinst: weil Deine (rechtliche) Einschätzung Deiner eigenen Situation schon einmal falsch war, dann bist Du jetzt dadurch in der Lage, fremde Sachverhalte rechtlich fundiert und zutreffend beurteilen und verlässlichen Rat erteilen zu können?

gal.
 
Du meinst: weil Deine (rechtliche) Einschätzung Deiner eigenen Situation schon einmal falsch war, dann bist Du jetzt dadurch in der Lage, fremde Sachverhalte rechtlich fundiert und zutreffend beurteilen und verlässlichen Rat erteilen zu können?

Was wir hier ohnehin nicht wollen würden, weil es ja - wie schon immer - keine Rechtsberatung in diesem Forum gibt.
 
, fremde Sachverhalte rechtlich fundiert und zutreffend beurteilen und verlässlichen Rat erteilen zu können?

genau das dürfte hier nicht geschehen. es geschieht aber oft und das wird konsequenzen haben.
 
genau das dürfte hier nicht geschehen. es geschieht aber oft und das wird konsequenzen haben.

Wie Du meiner Antwort entnehmen kannst, sind wir hier auf Zack und unterbinden jegliche Versuche oder Ansätze, sofern sie auch nur im Entferntesten erkennbar sind, binnen Minutenfrist - unabhängig von einer etwaiigen Rechtpflicht.
 
Sätze aus dem Zusammenhang zu reissen und abstruse Kommentare dazu abzugeben,
ist genau der Stil der anonymen Trolle. Zu feige sich in irgendeiner Weise mit ihren Ergüssen
nachvollziehbar zu machen.

cp
 
Anonymous schrieb:
genau das dürfte hier nicht geschehen. es geschieht aber oft und das wird konsequenzen haben.
Selber illegal offene Proxies nutzen und dann hier dumm rumreden. Lass uns doch weiter an Deiner Weisheit teilhaben...
 
HFM 004535293061 209.66.123.109

Ich wurde auch mit einer 49,-€ Rechnung von HFM bedacht. Ein VBS Script PSYME q.vbs ruft von der IP Adresse 209.66.123.109 das Programm sm.exe auf, welches dann die Nummer 004535293061 in Daenemark waehlt und eine Stunde offenlaesst. Einen anderen Service habe ich nicht erhalten. Die Rechnung werde ich auf keinen Fall bezahlen, ich habe Strafanzeige bei der Polizei gestellt, bei Mahnbescheid werde ich Widerspruch einlegen. Wir sollten eine Interessengemeinschaft der Geschaedigten gruenden und uns einen Fachanwalt nehmen.
 
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