Eniac
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SMS-Chat-Dienste, hinter denen professionelle Agenten stecken, dürfen nicht als Kennenlern- oder Flirtplattform angeboten werden. So entschied das Landgericht München I in einem Urteil vom 11. Oktober 2005 (Az. 33O8728/05). Dem ging eine Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen einen Callcenter-Betreiber voraus.
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Das wurde aber auch höchste Zeit.
Eniac
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Das wurde aber auch höchste Zeit.
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