Hausaufgaben für 96 Euro !!!!!

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Anonymous

Jetzt auf Hausaufgaben.* :

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Wer nach drei Tagen nicht gekündig hat, muss 96 Euro löhnen. Und das bei Seiten, die Jugendliche ansprechen.

Grüße Jan
 
Anonymous schrieb:
Wer nach drei Tagen nicht gekündig hat, muss 96 Euro löhnen.

Frage an die Experten hier im Forum:
Gibt es nicht eine Frist - beginnend mit dem Abschluss des Abos - innerhalb der jedes Abo ohne Nachteile für den Kunden kündbar ist? Bei Zeitschriften ist das eine Zeitspanne von 14 Tagen, wenn ich mich nicht täusche. Wie schaut das bei Online-Angeboten aus? Ist die drei tägige Kündigungsfrist beginnend mit dem Abschluss des Abos überhaupt rechtens?

Matthias
 
Anonymous schrieb:
Und das bei Seiten, die Jugendliche ansprechen.
bei Minderjährigen dürfte das problematisch für den "Mehrwertanbieter" werden
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ112729252627516/link197727A.html
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Kontoeröffnung und für alle Bankgeschäfte wie Barabhebungen, Überweisungen oder Daueraufträge die Einwilligung der Eltern. Eltern können hiermit gleichzeitig festlegen, welche Bankgeschäfte ihre Kinder alleine führen dürfen und diese beispielsweise auch in der Höhe begrenzen. Verfügen Jugendliche unter 18 Jahren ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter über das Konto, ist dies„schwebend unwirksam“, bis die Genehmigung der Eltern vorliegt.
 
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